Anwohner der Landshuter Allee, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), haben beim Bayerischen Verwaltungsgericht München die Vollstreckung des Beschlusses zur Beibehaltung von Tempo 30 beantragt. Sie verlangen von der Landeshauptstadt München die umgehende Umsetzung des Eilbeschlusses vom 13. Februar 2026 und drohen mit einem Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf die Ablehnung von Oberbürgermeister Dieter Reiter, die Geschwindigkeitsbegrenzung sofort wieder einzuführen. Reiter begründete seine Haltung damit, dass er zunächst ein Beschwerdeverfahren abwarten wolle. Allerdings hätte eine solche Beschwerde der Stadt gegen den Eilbeschluss keine aufschiebende Wirkung, wie der Landeshauptstadt am Montag anwaltlich bestätigt wurde. Die gesetzte Frist zur Mitteilung der Vollziehung des Beschlusses lief am Mittwoch um 15.30 Uhr ohne Ergebnis ab.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass der Vollstreckungsantrag Oberbürgermeister Reiter dazu zwingen solle, sich an geltendes Recht zu halten. München habe eine lange und negative Vorgeschichte in Sachen Recht auf saubere Luft. Seit 2010 setze sich die DUH für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte ein, und alle gerichtlichen Instanzen – bis hin zum Bundesverwaltungsgericht – hätten ihr Recht gegeben. Reiter setze mit seiner Weigerung, den Beschluss umzusetzen, ein populistisches Signal gegen Verkehrssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die DUH werde dieses rechtswidrige Verhalten nicht akzeptieren und gemeinsam mit den betroffenen Anwohnern weiter für saubere Luft durch Tempo 30 kämpfen.
Remo Klinger, der die Anwohner und die DUH rechtlich vertritt, erklärte, dass rechtsstaatliche Entscheidungen der Gerichte für alle verbindlich seien – auch für den Münchner Oberbürgermeister. Falls Reiter nicht wisse, dass Eilbeschlüsse sofort umzusetzen seien, müsse das Gericht dies nun mit der nötigen Autorität klarstellen. Deshalb sei der Antrag auf Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens eingereicht worden.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte im Verfahren gegen die Anordnung zur Wiedereinführung von Tempo 50 dem Eilantrag der Antragsteller stattgegeben. Damit ist die Stadt München verpflichtet, die entfernten Tempo-30-Schilder unverzüglich wieder aufzustellen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 19.02.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.