In Dresden gibt es klare Regeln für das Grillen und das Entfachen von Lagerfeuern, um sicherzustellen, dass diese Aktivitäten in der Stadt ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Stadt hat insgesamt dreizehn offizielle Grillplätze und fünf Lagerfeuerstellen eingerichtet, die kostenlos und ohne Anmeldung genutzt werden können.
Die Grillplätze befinden sich an verschiedenen Standorten in der Altstadt, Neustadt, Prohlis, Cotta und Dresden-Plauen. An diesen Orten können Bürgerinnen und Bürger Grillabende veranstalten, indem sie handelsübliche Geräte und Brennstoffe verwenden, solange keine Abfälle verbrannt und keine Nachbarn gestört werden.
Für Lagerfeuer entlang der Elbe gelten spezielle Regelungen. An fünf ausgewiesenen Stellen, die durch Feldsteine mit Schildern markiert sind, ist das Entfachen eines Lagerfeuers gestattet. Diese Orte befinden sich unter anderem in Johannstadt, Pieschen, Neustadt, Hosterwitz und Loschwitz. Die Nutzung dieser Lagerfeuerstellen erfordert eine schriftliche Genehmigung des Umweltamtes, die online beantragt werden kann. Die Genehmigung kostet zehn Euro und muss vorab bezahlt werden.
Wichtig ist, dass die Genehmigung nur für die Nutzung der Feuerstellen gilt und nicht für Veranstaltungen oder das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen. Für Fragen zur Nutzung der Lagerfeuerstellen steht das Umweltamt telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Es ist untersagt, Abfälle jeglicher Art oder Gehölzschnitt zu verbrennen. Als Brennmaterial dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz oder Grillholzkohle verwendet werden. Zusätzlich müssen die Bestimmungen zur Nachtruhe und zur Nutzung akustischer Geräte eingehalten werden.
Für die Elbwiesen gelten besondere Schutzbestimmungen, einschließlich des Verbots, außerhalb von ausgewiesenen Wegen und Plätzen Kraftfahrzeuge zu befahren oder abzustellen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, wie sie in der Polizeiverordnung Dresden festgelegt sind.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Dresden / Veröffentlicht am 03.07.2024