Mit dem 1. April beginnt erneut die Zeit, in der Hunde in Wäldern und in der freien Landschaft angeleint werden müssen. Diese Regelung stützt sich auf das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung und dient dazu, Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besser zu schützen.
Hintergrund der Anleinpflicht ist der Schutz freilebender Tiere in einer besonders sensiblen Phase. Der Leiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, Justin Kirchhoff, erklärte, dass viele Tierarten jetzt auf Ruhe und geschützte Rückzugsorte angewiesen seien. Wer seinen Hund anleine, trage unmittelbar dazu bei, Jungtiere und bodenbrütende Vogelarten zu schützen.
In der freien Landschaft gehören unter anderem Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn und Wiesenpieper zu den Arten, die in dieser Zeit besonders gefährdet sind. In den Wäldern betrifft dies beispielsweise Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen und Zaunkönig, die auf störungsfreie Bedingungen während der Brut angewiesen sind.
Schon das normale Verhalten frei laufender Hunde kann dazu führen, dass brütende Vögel aufgeschreckt oder Jungtiere gefährdet werden, ohne dass Hundehalterinnen und Hundehalter dies direkt bemerken. Selbst kurze Störungen können bewirken, dass Gelege auskühlen oder verlassen werden. Auch die Versorgung junger Vögel kann darunter leiden.
Die Anleinpflicht gilt vom 1. April bis zum 15. Juli im gesamten Stadtgebiet, überall dort, wo sich Wälder und freie Landschaft befinden. Gerade in Hannover ist gegenseitige Rücksicht besonders wichtig, da dort viele Hunde unterwegs sind. Nur so lässt sich die Artenvielfalt in den Erholungsräumen langfristig erhalten.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen und Hundeauslaufwege im Stadtgebiet. Dort dürfen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen. Allerdings gibt es Einschränkungen auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg sowie auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz. In diesen Bereichen muss die Anleinpflicht zeitweise ebenfalls eingehalten werden.
Auch beim Rückschnitt von Bäumen und Hecken ist ab sofort besondere Umsicht erforderlich. Soweit solche Maßnahmen nach Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht erlaubt sind, müssen brütende Vögel geschützt werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stellt dazu ein Merkblatt zur Verfügung, das telefonisch unter (0511) 168-43801 angefordert werden kann und zudem online verfügbar ist.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hannover/Veröffentlicht am 24.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.