Ausufernde Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird eingeschränkt

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Die Stadt Leipzig plant, durch eine neue Satzung der zunehmenden Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte entgegenzuwirken. Zwar bleibt es grundsätzlich möglich, eine Wohnung über Plattformen wie Airbnb zu vermieten, jedoch wird die Vermietung auf maximal zwölf Wochen im Jahr beschränkt. Für eine längere Vermietung ist künftig eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zudem wird ein Leerstand von Wohnungen über mehr als zwölf Monate ohne Genehmigung nicht mehr gestattet.

Diese neue Regelung, die noch vom Stadtrat beschlossen werden muss, basiert auf dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das im Februar vom Freistaat erlassen wurde.

Thomas Dienberg, der Baubürgermeister von Leipzig, erklärt, dass das Hauptziel der Satzung darin besteht, den knappen Wohnraum in der Stadt zu bewahren. Die Regelung soll verhindern, dass sich immer mehr dauerhafte Ferienwohnungen etablieren und zugleich verhindern, dass Wohnraum lediglich als Spekulationsobjekt leersteht.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Zweckentfremdungsverbot, insbesondere wenn vorrangige öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Dazu gehört zum Beispiel die Ferienvermietung einer Hauptwohnung für mehr als zwölf Wochen im Jahr oder bedeutende private Investitionen in die Immobilie. Reguläre, mehrmonatige Untervermietungen, wie sie bei Studienaufenthalten vorkommen, gelten als Wohnnutzung und sind genehmigungsfrei. Auch Wohnungen, die bereits in Gewerbe- oder Ferienwohnungen umgewidmet wurden, sind von dem Verbot ausgenommen.

Für die Einführung der Satzung musste die Stadt Leipzig darlegen, dass der Wohnungsmarkt in der Stadt angespannt ist. Dazu wurden mehrere Indikatoren herangezogen: Die steigenden Miet- und Kaufpreise sowie die Leerstandsquote wurden als relevante Faktoren genannt. Ein Gutachten aus dem Jahr 2019 zeigt, dass von den etwa 340.000 Wohnungen in Leipzig rund 600 dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt wurden und etwa 12.000 leer standen. Es wird geschätzt, dass jährlich etwa 500 neue Zweckentfremdungen hinzukommen. Gleichzeitig liegt die Zahl der neu gebauten Wohnungen hinter dem Zuwachs an Haushalten zurück. Im Jahr 2023 suchten über 4.600 Haushalte eine Wohnung.

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Die neue Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet, nach denen die Marktlage überprüft werden soll. Diese Satzung ist ein Teil des aktualisierten wohnungspolitischen Konzepts der Stadt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Leipzig / Veröffentlicht am 02.07.2024

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