Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weist darauf hin, dass das Baden im Spreekanal nach der derzeit geltenden Rechtslage nicht erlaubt ist. Auch für die angekündigten Schwimmdemonstrationen wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Wer dennoch im Rahmen solcher Aktionen in den Spreekanal steigt, handelt somit rechtswidrig und trägt das Risiko selbst.
Grundlage für das Verbot sind vor allem Sicherheits- und Gesundheitsaspekte. Der Spreekanal gehört zu einer Bundeswasserstraße und wird von zahlreichen Brücken überspannt. Nach Bundesrecht sowie nach der Berliner Badegewässerverordnung ist das Baden in Brückenbereichen aus Sicherheitsgründen untersagt. Das Land Berlin kann von diesen Vorgaben nicht eigenständig abweichen, da sie dem Schutz von Menschen und der Sicherheit der Schifffahrt dienen.
Hinzu kommen erhebliche hygienische Belastungen im Spreekanal. Besonders nach stärkeren Regenfällen gelangen über die Mischkanalisation Krankheitserreger in das Wasser. Doch auch unabhängig von Niederschlägen bewertet das Landesamt für Gesundheit und Soziales die mikrobiologische Grundbelastung dort als hoch. Dazu zählen Bakterien, Viren und Parasiten, die mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden sein können.
Die Senatsverwaltung macht zugleich deutlich, dass ihr der Wunsch vieler Menschen nach einem besseren Zugang zum Wasser in der Stadt bewusst ist. Aus Sicht der zuständigen Behörden sprechen gegen eine Nutzung des Spreekanals als Badegewässer jedoch weiterhin erhebliche rechtliche, sicherheitsbezogene und gesundheitliche Gründe.
Neue Möglichkeiten zum Baden sollen stattdessen im Bereich der Vorstadtspree entstehen. Nach Angaben der Senatsverwaltung laufen hierzu bereits konstruktive Gespräche mit verschiedenen Beteiligten, um geeignete Badestellen möglichst zeitnah zu entwickeln.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Berlin/Veröffentlicht am 19.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.