Ab Donnerstag, den 14. August 2025, gilt im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet ein Badeverbot für den Rhein. Die Landeshauptstadt hat hierzu eine ordnungsbehördliche Verordnung verabschiedet. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller betonte, dass mit dieser Maßnahme Badeunfälle im Rhein verhindert werden sollen. Das Verbot sei ein wichtiger Schritt, um auf die Gefahren des Schwimmens im Fluss hinzuweisen. Dennoch stehe die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund, da auch Kontrollen und Verbote keine absolute Sicherheit garantieren könnten. Er rief die Bevölkerung dazu auf, den Rhein nicht zum Baden zu nutzen, da dies nicht nur untersagt, sondern vor allem lebensgefährlich sei.
Als Baden gilt nach der Verordnung jede Handlung, bei der sich Personen planmäßig mehr als knöcheltief im Wasser aufhalten – sei es zum Schwimmen, Spielen oder Waten. Ausgenommen sind Einsätze und Übungen von Behörden, Feuerwehr oder Rettungsdiensten sowie genehmigte Veranstaltungen. Erlaubt bleibt auch das kurzzeitige Ein- und Aussteigen an Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Booten an vorgesehenen Stellen sowie Angeln und Watfischerei.
Ordnungsdezernent Christian Zaum erklärte, dass die neue Regelung für Ordnungskräfte eine klare rechtliche Grundlage schafft, um Verstöße konsequent zu ahnden. Gleichzeitig machte er deutlich, dass das Problem des Badens im Rhein nicht an den Stadtgrenzen ende. Deshalb setze man auch auf die Unterstützung von Landespolizei, Innenministerium und Bund.
Die Verordnung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet und online einsehbar unter: www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.
Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt verschiedene Maßnahmen ergriffen, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Dazu zählen fest installierte Warnschilder entlang des Rheins, Informationskampagnen über Social Media und digitale Werbeflächen sowie ein Dokumentenpaket mit Warnhinweisen für Einrichtungen.
Hintergrund
Der Rhein ist ein stark befahrener Strom mit gefährlichen Strömungen, wechselnden Wasserständen und erheblichem Wellenschlag durch die Schifffahrt. Diese Bedingungen bergen auch für geübte Schwimmer ein hohes Risiko. Selbst im Uferbereich können Personen von Strömungen erfasst und in den Fluss gezogen werden. Dabei sind nicht nur Badende, sondern auch mögliche Helfer und Rettungskräfte gefährdet.
Rein rechtlich ist das Baden im Rhein grundsätzlich erlaubt. Auf Grundlage einer Bundesverordnung aus dem Jahr 1972 bestehen allerdings Einschränkungen auf einzelnen Abschnitten zum Schutz der Schifffahrt. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Verbote gibt es nicht. Aufgrund wiederholter Badeunfälle, auch mit tödlichem Ausgang, hat Düsseldorf im Juli den Bund aufgefordert, ein generelles Verbot zu verhängen. Nachdem das Innenministerium bestätigt hat, dass die Stadt selbst tätig werden darf, wurde die Verordnung nun erlassen.