Badeverbot im Rhein: Kölner Stadtrat beschließt neue Regelung

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Der Rat der Stadt Köln hat am Donnerstag, 4. September 2025, in seiner letzten Sitzung der laufenden Ratsperiode eine Änderung der Kölner Stadtordnung verabschiedet. Demnach ist das Baden im Rhein künftig auf dem gesamten Kölner Stadtgebiet untersagt. Betroffen sind rund 67,3 Kilometer Uferstrecke.

Stadtdirektorin Andrea Blome machte deutlich, dass die Zahl der tödlichen Unfälle im Rhein in diesem Jahr sehr hoch gewesen sei. Jeder einzelne Verlust habe spürbare Folgen für Familien und Freundeskreise. Sie betonte, dass viele Menschen die Gefahren unterschätzten, die mit dem Schwimmen im Rhein verbunden seien. Zwar könnten Kontrollen und Verbote Unfälle nicht vollständig verhindern, doch sei das Badeverbot ein notwendiger Schritt. Die Stadt werde die Einhaltung überwachen und Verstöße wegen der erheblichen Gefährdung mit hohen Bußgeldern ahnden.

Der Rat folgte in großen Teilen dem Vorschlag der Verwaltung, nahm jedoch eine Präzisierung auf: Als Baden im Rhein gilt nun das bewusste Verweilen in mehr als knöcheltiefem Wasser. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, mögliche Flächen für Ausnahmen zu prüfen. Ebenso soll untersucht werden, wie Badeseen im Stadtgebiet und in der Umgebung besser zugänglich gemacht werden können.

Bis spätestens zum zweiten Quartal 2026 soll die Verwaltung die Wirkung des neuen Verbots evaluieren. Dabei sollen auch Erfahrungen anderer nordrhein-westfälischer Städte sowie die Perspektiven der Bezirksvertretungen entlang des Rheins einbezogen werden. Grundlage für den Ratsbeschluss war eine Vorlage, die den Geltungsbereich der Kölner Stadtordnung um „Boden und Gewässer einschließlich des Rheins“ erweitert. §17 wird dabei um ein allgemeines Badeverbot ergänzt. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld belegt werden.

Ausnahmen gelten weiterhin für behördliche Maßnahmen, Rettungseinsätze und entsprechende Übungen, außerdem für das Ein- und Aussteigen beim Anlegen von Wasserfahrzeugen, für Kanufahren, Rudern, Angeln sowie für Veranstaltungen, die von der Stadt ausdrücklich genehmigt sind.

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Nach Zustimmung des Rates kann die Neufassung der Stadtordnung einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Dieser formale Schritt kann noch einige Tage in Anspruch nehmen.

Hintergrund

Der Rhein ist eine stark frequentierte Bundeswasserstraße mit wechselnden Wasserständen und gefährlichen Strömungen. Schon in Ufernähe können Sog und Wellenschlag lebensbedrohlich sein. Selbst Personen, die sich noch am Ufer aufhalten, laufen Gefahr, plötzlich in den Fluss gezogen zu werden.

Besonders gefährlich sind die großen Schiffe: Vor ihrem Vorbeifahren zieht sich das Wasser zunächst zurück, um dann mit kräftiger Welle zurückzukehren. Wer dem zurückweichenden Wasser folgt, kann unvermittelt in tiefere Bereiche geraten, in die Hauptströmung gelangen und in die Fahrrinne gesogen werden. Damit sind nicht nur Badende gefährdet, sondern auch Helfende, die versuchen, sie zu retten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 05.09.2025

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