Der Weihnachtsbaum ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Teil des Festes, jedoch kann der Transport vom Händler nach Hause gefährlich werden, wenn er nicht richtig gesichert wird.
Beim Transport auf dem Autodach wird empfohlen, zuerst eine Decke unter den Baum zu legen, um den Lack zu schonen. Der Stamm sollte dabei immer nach vorne zeigen, um den Schwerpunkt günstig zu verlagern und eine sichere Befestigung zu ermöglichen. Danach sollte der Baum zusammen mit der Decke mit Spanngurten fixiert werden, wobei ein Gurt den Stamm besonders gut umschließen sollte. Gummizüge sind nicht geeignet, da sie nicht genügend Halt bieten. Zudem muss darauf geachtet werden, dass der Baum nicht die Sicht des Fahrers beeinträchtigt.
Alternativ kann der Baum auch im Auto transportiert werden, indem die Rücksitze umgeklappt werden und der Baum mit dem Stamm nach vorne ins Fahrzeug gelegt wird. Der Stamm sollte dabei an die Rückenlehne des Beifahrersitzes angelehnt werden, wobei zusätzlich Spanngurte an den Zurrpunkten oder an anderen sicheren Stellen im Fahrzeug angebraucht werden sollten. Ein Holzbrett zwischen Rücksitz und Stamm hilft dabei, die Kräfte bei einer abrupten Bremsung oder einem Unfall gleichmäßig zu verteilen und schützt gleichzeitig die Rückenlehne.
Für den Transport mit dem Fahrrad empfiehlt sich ein Lastenfahrrad oder ein stabiler Fahrradanhänger. Der Baum sollte dabei längs verladen werden, wobei er seitlich nicht mehr als 40 Zentimeter überstehen darf. Auch hier muss die Ladung mit Spanngurten sorgfältig gesichert werden, um ein Verrutschen zu verhindern.
Ein schlecht gesicherter Baum kann bei einem Unfall zu gefährlichen Geschossen werden. In einem ADAC-Crashtest mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h löste sich ein 32 Kilogramm schwerer Baum vom Dachträger und flog unkontrolliert über die Motorhaube. Ein solcher Unfall kann nicht nur zu erheblichen Fahrzeugschäden führen, sondern auch schwere Verletzungen verursachen.
Neben den Sicherheitsrisiken drohen auch Bußgelder. Wer seine Ladung nicht korrekt sichert, muss mit einer Geldstrafe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Übersteht der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, ist es vorgeschrieben, ihn mit einer roten Fahne zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit muss zusätzlich eine rote Leuchte angebracht werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann mit einer Strafe von 25 Euro geahndet werden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ADAC/ Veröffentlicht am 09.12.2024