Bei stadtweiter Aktion Schrottfahrräder melden

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In Köln wird erneut eine stadtweite Aktion gestartet, um Schrottfahrräder zu entfernen, die unnötig Stellplätze blockieren und die Aufenthaltsqualität in den Stadtvierteln beeinträchtigen. Ab Montag, dem 24. März 2025, wird das Ordnungsamt gezielt in allen Stadtbezirken prüfen, welche Fahrräder als „Fahrradleichen“ gelten und von den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) entfernt werden müssen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 9.172 Schrottfahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt. Einige Fahrräder erhalten eine Frist zur Beseitigung.

Zur Unterstützung dieser Aktion bittet die Stadt Köln die Bürger darum, Schrottfahrräder über die Internetseite „Sags uns“ zu melden. Diese Meldungen können ganzjährig erfolgen, und auch außerhalb der Aktion werden Schrottfahrräder kontinuierlich entfernt. Nutzerinnen und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl an Meldungen keine individuellen Rückmeldungen zu den konkreten Ergebnissen erfolgen können. Falls ein Fahrrad nach einer Meldung noch an der gemeldeten Stelle verbleibt, kann es sein, dass es nicht die Kriterien für eine Entsorgung erfüllt.

Ein Fahrrad gilt als Schrottfahrrad, wenn es nicht mehr verkehrstauglich ist und mindestens drei der folgenden Merkmale aufweist: platte Reifen, deformierte oder fehlende Reifen (außer bei Schnellverschlüssen), defekte oder fehlende Lenker, defekte Bremsen, ein fehlender Sattel (außer bei Schnellverschlüssen), verrostete oder defekte Ketten, fehlende Beleuchtung oder ein beschädigter Rahmen.

Bei Fahrrädern, die nicht abgeschlossen sind, reicht bereits ein einziges dieser Merkmale aus, damit das Fahrrad als Schrottfahrrad gilt. Bei geringfügigen Mängeln wird das Fahrrad mit einem gelben Zettel versehen, der auf eine vierwöchige Frist zur Behebung des Mangels hinweist. Bei schwerwiegenden Mängeln wird ein blauer Zettel angebracht, der die Entfernung des Fahrrads aus dem öffentlichen Raum ankündigt.

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Die Stadt Köln bittet alle Fahrradbesitzer, den Zustand ihrer im öffentlichen Raum abgestellten Fahrräder zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Reparaturen vorzunehmen, damit ihre Räder nicht fälschlicherweise mit einem Hinweiszettel versehen oder entfernt werden.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/ Veröffentlicht am 18.03.2025

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