Millionen Vögel sterben in Deutschland jedes Jahr durch Kollisionen mit Glasflächen an Gebäuden oder transparenten Lärmschutzwänden. Um dieses Problem gezielt anzugehen, hat Berlin erstmals einen landesweit einheitlichen fachlichen Standard zur Vermeidung von Vogelschlag eingeführt.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlichten im Juni 2026 die neue „Beurteilungshilfe zur Einschätzung des Kollisionsrisikos an Glasflächen“. Sie soll Behörden, Planungsbüros sowie öffentliche und private Bauherrinnen und Bauherren dabei unterstützen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Vogelschutz bereits in der Planung berücksichtigen
Nach Auffassung des Landes Berlin beginnt wirksamer Artenschutz nicht erst mit dem fertigen Gebäude, sondern bereits in der Planungsphase. Die neue Beurteilungshilfe schafft dafür einen einheitlichen fachlichen Maßstab und verbindet Naturschutz mit Planungssicherheit und moderner Architektur.
Entgegen einer häufig vertretenen Annahme bietet das geltende Baurecht bereits heute die Möglichkeit, Maßnahmen gegen Vogelschlag frühzeitig in Bauleit- und Planungsprozesse einzubeziehen. Die Berliner Handlungshilfe greift diese rechtlichen Möglichkeiten auf und überträgt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis in ein praxisnahes Instrument.
Moderne Architektur und Artenschutz vereinbar
Das Land Berlin betont, dass anspruchsvolle Architektur und wirksamer Vogelschutz keinen Widerspruch darstellen. Zahlreiche Gebäude zeigten bereits heute, dass sich beide Ziele miteinander verbinden lassen.
Mit der neuen Beurteilungshilfe sollen solche Lösungen künftig stärker zum Standard werden. Ziel ist es, den Schutz der biologischen Vielfalt dauerhaft in Planungs- und Bauprozessen zu verankern und Vogelschlag an Glasflächen wirksam zu reduzieren.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Berlin/Veröffentlicht am 10.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.