Bremen beschließt neues Gesetz zur Hundehaltung

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In seiner heutigen Sitzung (11. Februar 2025) beschloss der Senat eine umfassende Neufassung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden. Ab dem 1. Juli 2026 soll eine Sachkundeprüfung, der sogenannte Hundeführerschein, eingeführt werden. Ziel dieser Reform ist es, sowohl den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung als auch den Anforderungen an eine artgerechte Hundehaltung gerecht zu werden.

Innensenator Ulrich Mäurer erklärte, dass Hunde für viele Menschen nicht nur treue Begleiter, sondern auch Familienmitglieder seien. Die Verantwortung, die mit der Haltung eines Hundes verbunden ist, dürfe jedoch nicht unterschätzt werden. Auch wenn die meisten Hundehalter ihrer Verantwortung nachkämen, gäbe es leider immer wieder Fälle, in denen Hunde nicht artgerecht gehalten oder unzureichend erzogen würden, was zu Gefährdungen für Menschen und Tiere führen könne. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden in Bremen 150 Vorfälle registriert, bei denen Personen von Hunden verletzt wurden.

Mäurer betonte, dass mit dieser Gesetzesnovelle klare Regeln für eine verantwortungsvolle Hundehaltung geschaffen werden sollen. Die Einführung der Sachkundeprüfung soll sicherstellen, dass künftige Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen eines Hundes auseinandersetzen. Es sei erwiesen, dass Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, ihre Tiere sicherer führen können.

Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes beinhalten folgende Punkte:

  • Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle, die einen Hund anschaffen möchten, sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen. Die theoretische Prüfung ist vor der Aufnahme des Hundes abzulegen, während die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Hundes erfolgt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die in den letzten fünf Jahren bereits mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten haben und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben; sie müssen nur noch die praktische Prüfung bestehen.
  • Übergangsregelung für gefährliche Hunde: Für Personen, die bereits einen Hund halten, der als gefährlich gilt, gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der sie sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen müssen.
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen künftig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.
  • Haftpflichtversicherung: Hundehalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen, die bei Personenschäden mindestens 500.000 Euro und bei Sachschäden mindestens 250.000 Euro abdeckt.
  • Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.
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Das Gesetz wurde in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen wie Tierschutzorganisationen, der Tierärztekammer Bremen und dem Verband für das Deutsche Hundewesen entwickelt. Während die meisten der vorgeschlagenen Änderungen weitgehend akzeptiert wurden, gab es Diskussionen über die Beibehaltung der Rasseliste. Es gibt wissenschaftliche Hinweise darauf, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein von seiner Rasse abhängt. Mäurer erklärte, dass die Entscheidung für die Rasseliste bewusst getroffen wurde, jedoch eine fortlaufende Prüfung ihrer Wirksamkeit beabsichtigt sei. Ziel sei es, ein praxisorientiertes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen.

Die Bremische Bürgerschaft wird sich in den kommenden Sitzungen mit dem Gesetzesvorhaben befassen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Bremen/ Veröffentlicht am 11.02.2025

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