Bundesweiter Schutz vor Gewalt: Elektronische Fußfessel für Täter beschlossen

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Die Innenministerkonferenz (IMK), die am 13. Juni 2025 in Bremerhaven endete, hat beschlossen, die elektronische Fußfessel bundesweit bei Gewalttätern gegen Frauen einzuführen. Wird ein Annäherungsverbot missachtet, erhalten sowohl die betroffene Frau als auch die Polizei eine Warnung. Die Maßnahme dient dem Schutz vor weiterer Gewalt und kann dazu beitragen, Femizide zu verhindern.

Die Zahlen häuslicher Gewalt sind alarmierend: In Deutschland wird nahezu täglich eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet. Im Land Bremen wurden zwischen 2019 und 2023 insgesamt neun Frauen von ihren aktuellen oder ehemaligen Partnern getötet. Acht weitere Frauen überlebten versuchte Tötungen. Auch das Bundeslagebild des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2024 zeigt einen Anstieg der häuslichen Gewalt. In Bremen liegen die Fallzahlen nach einem starken Anstieg im Jahr 2023 weiterhin auf hohem Niveau.

Silke Ladewig-Makosch, die sich bei der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) mit dem Thema Gewalt gegen Frauen befasst, betont, dass Kontakt- und Annäherungsverbote zunehmend ignoriert würden. Der Beschluss zur Einführung der elektronischen Fußfessel sei daher dringend erforderlich gewesen und habe bereits länger Unterstützung gefunden. Sie verweist darauf, dass sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die Erfahrungen aus Spanien belegten, dass diese Maßnahme einen wirksamen Beitrag zum Schutz vor Gewalt leisten könne. In Spanien besteht seit 2009 die Möglichkeit, richterlich das Tragen elektronischer Fußfesseln anzuordnen, um die Einhaltung von Schutzauflagen zu kontrollieren.

Ladewig-Makosch macht zudem deutlich, dass die Fußfessel allein keine Lösung darstelle. Zwar könne sie in akuten Eskalationssituationen wirksam vor weiteren Übergriffen schützen und somit Leben retten, sie ersetze jedoch weder Präventionsangebote noch gehe sie an die Ursachen von Gewalt. Deshalb sei sie lediglich eine von mehreren notwendigen Maßnahmen. Sie äußert die Erwartung, dass weitere angekündigte Schritte – etwa verpflichtende Täterprogramme oder die Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht – zügig umgesetzt würden. In der Praxis fänden diese Aspekte vor Familiengerichten bislang nicht immer ausreichend Beachtung. Insgesamt betrachtet sie sowohl den Bremer Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen als auch das neue Gewalthilfegesetz der Bundesregierung als wichtige Fortschritte, die jedoch konsequent weiterentwickelt und umgesetzt werden müssten.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Bremen/ Veröffentlicht am 13.06.2025

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