Auf Vorschlag von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat der Berliner Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die seit 2023 bestehenden Parkgebührenermäßigungen für stationsloses Carsharing zu verlängern. Demnach bleibt die gezielte Förderung dieses Mobilitätsangebots durch reduzierte Parkgebühren bestehen – vorausgesetzt, die Bezahlung erfolgt über elektronische Systeme im Fahrzeug, das sogenannte Handy-Parken. Zusätzlich profitieren elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen weiterhin von einer besonders attraktiven Regelung: Für sie werden die Parkgebühren nochmals um die Hälfte reduziert, um ihren positiven Beitrag zu Klima- und Umweltschutz zusätzlich zu würdigen.
Senatorin Bonde betonte in diesem Zusammenhang, dass Carsharing eine flexible Form der individuellen Mobilität biete. Es ermögliche den Menschen in Berlin, je nach Bedarf auf Angebote des Umweltverbundes zurückzugreifen oder ein eigenes Fahrzeug vorzuhalten. Die reduzierten Parkgebühren seien dabei ein Instrument, mit dem das Land Berlin klimafreundliche Mobilitätsformen weiterhin gezielt unterstütze.
Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2025 befristeten Ermäßigungen gelten nun bis zum 31. Dezember 2026. Der Senat hat der entsprechenden Sechsten Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung zugestimmt. Zuvor hatten die Berliner Bezirke im Rat der Bürgermeister bereits ihr Einverständnis zu der Vorlage signalisiert.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Berlin/ Veröffentlicht am 24.06.2025