Datenweitergabe bei Meldebehörde: So legen Sie Widerspruch ein

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In manchen Fällen, wie etwa wenn der Bürgermeister zum 100. Geburtstag gratuliert, eine Partei ihr Wahlprogramm an eine bestimmte Altersgruppe sendet oder man seine Adresse unaufgefordert in einem Adressbuch findet, stellen sich Bürgerinnen und Bürger die Frage, wer ihre Daten weitergegeben hat und ob dies rechtmäßig ist. Die Antwort darauf findet sich im Bundesmeldegesetz (BMG), das es der Meldebehörde gestattet, Daten über in Erfurt gemeldete Einwohner an Dritte weiterzugeben. Wer damit nicht einverstanden ist, kann gegen diese Datenübermittlung Widerspruch einlegen.

Über welche Daten dürfen Dritte verfügen?

Es gibt bestimmte Gruppen, an die Daten weitergegeben werden dürfen:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften bezüglich ihrer Mitglieder und deren Familienangehörigen.
  • Parteien und Wählergruppen für Wahlwerbung, bis zu sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung.
  • Mitglieder von parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften sowie Medien, die Alters- und Ehejubiläen ehren.
  • Verlage von Adressbüchern, die diese für gedruckte Nachschlagewerke benötigen.
  • Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, um Informationsmaterial über die Streitkräfte an potenzielle Freiwillige zu versenden.

Wie kann ich die Datenübermittlung verhindern?

Ein Widerspruchsrecht besteht für alle Einwohner, wenn es um die Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu Zwecken der Wahlwerbung, Jubiläumsehrungen oder der Veröffentlichung in Adressbüchern geht. Ebenso können Familienangehörige von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften, die nicht derselben oder keiner solchen Gesellschaft angehören, der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jedoch nicht, wenn die Daten für die Steuererhebung benötigt werden.

Widersprüche können ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Amt 32, 99111 Erfurt eingereicht oder im Bürgerservicebüro der Stadt Erfurt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, zur Niederschrift abgegeben werden. Es entstehen keine Kosten.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Erfurt/ Veröffentlicht am 23.01.2025

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