Auch wenn die Hauptsaison vorbei ist, nutzen viele Urlauber die ruhigere Spätsommerzeit für Reisen – und immer häufiger gehört eine Drohne mit ins Gepäck. Ob für besondere Urlaubsaufnahmen oder erste Flugversuche: In vielen europäischen Ländern stoßen Reisende jedoch auf spezielle Vorschriften, die nicht überall einheitlich geregelt sind.
Das Portal Drohnen-Camp.de, eine der führenden Informationsquellen für Freizeit- und Profipiloten in Deutschland, hat deshalb eine aktualisierte Länderübersicht erstellt. Neben einer Infografik finden Interessierte dort Details zu Registrierungspflichten, Genehmigungen und Versicherungsfragen.
Einheitliche Regeln – und doch viele Unterschiede
Grundsätzlich registrieren sich Drohnenpiloten im eigenen Land und erhalten eine europaweit gültige e-ID. Dennoch bestehen zahlreiche Abweichungen:
-
Frankreich: Neben der e-ID ist für bestimmte Drohnen eine zusätzliche Geräte-Registrierung notwendig.
-
Italien: Vergleichsweise unkomplizierte Nutzung, solange Sicherheitsabstände eingehalten werden.
-
Portugal: Für Drohnen mit Kamera ist vor jedem Flug eine Genehmigung erforderlich, auch auf Madeira oder den Azoren.
-
Spanien: Strenge Vorgaben in städtischen Gebieten – darunter fallen rechtlich sogar viele Strände.
-
Türkei: Für ausländische Touristen hohe bürokratische Hürden, inklusive Vorantrag über diplomatische Stellen.
-
Griechenland: Nähe zu Flughäfen – insbesondere auf Inseln – erfordert eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
-
Großbritannien: Nach dem Brexit keine Anerkennung europäischer Registrierungen oder Qualifikationen.
-
Schweden: Flug unkompliziert, Veröffentlichung von Luftaufnahmen aber nur mit Freigabe der Landesvermessungsbehörde.
-
Malta: Zusätzliche Registrierung erforderlich, gültig für drei Monate und mit einer Gebühr von zehn Euro verbunden.
Tipps für eine stressfreie Reise mit Drohne
Damit der Urlaub nicht von unerwarteten Problemen überschattet wird, empfiehlt Drohnen-Camp.de:
-
Rücksicht auf Privatsphäre nehmen und überfüllte Orte meiden.
-
Akkus im Handgepäck transportieren und Airline-Regeln beachten.
-
Vor Abflug die länderspezifischen Vorschriften prüfen.
-
Menschenansammlungen wie volle Strände nicht überfliegen.
-
Versicherungsschutz kontrollieren und Nachweis mitführen.
Fazit
Trotz europaweiter Rahmenbedingungen gibt es zahlreiche Sonderregelungen. Wer sich vorab informiert, vermeidet Bußgelder oder gar die Beschlagnahmung der Drohne. Besonders außerhalb Europas, etwa in Nordafrika, können Drohnenflüge vollständig verboten sein.
Detaillierte Informationen, Checklisten und eine laufend aktualisierte Übersicht stellt Drohnen-Camp.de online bereit:
https://drohnen-camp.de/drohne-im-urlaub
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von prBote/ Veröffentlicht am 26.08.2025