Eintritt bleibt frei: Keine Tickets für Stuttgarter Feste

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Die Stadt Stuttgart hält daran fest, dass sowohl das Frühlingsfest als auch das Cannstatter Volksfest weiterhin ohne Eintritt zugänglich bleiben. Bürgermeister Thomas Fuhrmann macht deutlich, dass Eintrittsgelder aus seiner Sicht nicht infrage kommen. Er begründet dies damit, dass die Veranstaltungen bewusst als offene und niedrigschwellige Angebote für die gesamte Bevölkerung konzipiert seien und ein Ticketsystem diesem Charakter widersprechen würde.

Gleichzeitig steigen die Kosten für die Durchführung der Feste deutlich an. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat daher am 27. Februar 2026 beschlossen, die Platzentgelte für die Festzelte ab diesem Jahr um 36 Prozent zu erhöhen. Bereits Ende 2025 wurden die Gebühren für Schausteller im Schnitt um 15 Prozent angehoben.

Hintergrund sind vor allem steigende Ausgaben in mehreren Bereichen. Dazu zählen unter anderem Sanitäts- und Sicherheitsdienste, Reinigung, Müllentssorgung sowie Brandschutzmaßnahmen. Seit 2015 haben sich diese Kosten in Teilen mehr als verdoppelt. Besonders die großen Festzelte verursachen zusätzliche Aufwendungen, etwa durch erweiterte Sicherheitskonzepte, strengere Brandschutzauflagen und Maßnahmen zum Schutz der Anwohner.

Trotz interner Sparmaßnahmen kann die Kostenentwicklung nicht vollständig aufgefangen werden. So konnten beim Ordnungsdienst zuletzt pro Veranstaltung über 100.000 Euro eingespart werden. Dennoch reichen diese Einsparungen nicht aus, um die gestiegenen Ausgaben zu kompensieren. Die Stadt orientiert sich deshalb am Verursacherprinzip und passt die Entgelte entsprechend an.

Durch die Erhöhung rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von rund 96.000 Euro beim Frühlingsfest und etwa 266.000 Euro beim Volksfest. Beim Frühlingsfest verbleibt dennoch ein Defizit von rund 30.000 Euro. Um künftig kostendeckend arbeiten zu können, wird vorgeschlagen, das Fest ab 2027 täglich erst am Nachmittag zu öffnen.

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Darüber hinaus prüft die Stadt mittelfristig eine Anpassung des Gebührenmodells. Im Gespräch ist unter anderem eine stärkere Orientierung an den Umsätzen der Betreiber, etwa durch eine umsatzabhängige Pacht.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Stuttgart/Veröffentlicht am 27.02.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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