Am Donnerstag, dem 3. April 2025, führte die Stadt Bonn eine umfangreiche Kontrollaktion in sechs Shishabars in der Innenstadt durch. Im Mittelpunkt der Überprüfungen standen insbesondere die gewerberechtlichen Auflagen zum Schutz von Gästen und Mitarbeitenden. An der Aktion waren etwa 80 Beamt*innen aus verschiedenen städtischen Behörden sowie vom Zoll, der Bezirksregierung und der Polizei beteiligt.
Während der Kontrollen wurden in den geprüften Shishabars erhebliche Verstöße gegen geltende Auflagen und gesetzliche Vorschriften festgestellt. In vier der sechs Betriebe war die Lüftungsanlage ausgeschaltet, obwohl Gäste Shishas konsumierten. Zudem waren in allen Betrieben entweder zu wenige oder defekte Kohlenmonoxid-Melder installiert, was dazu führte, dass weder Gäste noch Beschäftigte im Falle einer erhöhten Kohlenmonoxid-Konzentration gewarnt werden konnten. Darüber hinaus wurde in allen Shishabars entgegen den Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW Tabak in den Shishas konsumiert.
In einem der Betriebe versiegelte die Stadt zudem zwei Geldspielgeräte, da diese nicht die erforderlichen Spielschutzvorkehrungen aufwiesen. In einer weiteren Shishabar entdeckte die Kontrolle ein illegal betriebenes Wettterminal.
Die Stadtverwaltung kündigte an, die festgestellten Verstöße mit hohen Zwangsgeldern zu sanktionieren, um die Gastronom*innen dazu zu bewegen, künftig die Gesundheit und Sicherheit von Gästen und Mitarbeitenden zu wahren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Je nach Schwere der Verstöße können die Zwangsgelder bis zu 15.000 Euro betragen. Im Falle weiterer Verstöße wird mit einer Erhöhung der Zwangsgelder gerechnet.
Darüber hinaus wurden von anderen städtischen Fachbereichen ebenfalls Verstöße festgestellt: Die Lebensmittelüberwachung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün schloss zwei Shishabars aufgrund unhygienischer Zustände vorübergehend. Die Stadtkasse konnte bei zwei Gastronom*innen ausstehende städtische Forderungen eintreiben. Das Bauordnungsamt forderte von zwei Betrieben Nutzungsänderungsanträge an, da die Räumlichkeiten entgegen der Baugenehmigung genutzt wurden.
Neben den städtischen Behörden waren auch das Hauptzollamt Köln und die Bezirksregierung Köln an der Kontrolle beteiligt. Das Zollamt konzentrierte sich auf den unerlaubten Tabakhandel, während die Bezirksregierung Aspekte des Arbeitsschutzes prüfte. Die Bonner Polizei unterstützte die Aktion ebenfalls.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Bonn/ Veröffentlicht am 04.04.2025