Hunde, die eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern oder mehr erreichen oder in der Regel über 20 Kilogramm wiegen, müssen beim Ordnungsamt registriert werden. Diese Tiere fallen unter die Kategorie der großen Hunde. Die Regelung gilt auch für Welpen, die die erforderlichen Maße aufgrund ihres Alters noch nicht haben, jedoch im Erwachsenenalter erreichen werden. Bestimmte Hunderassen müssen ebenfalls gemeldet werden oder benötigen sogar eine spezielle Genehmigung, wenn sie als gefährlich eingestuft sind.
Das Ordnungsamt in Essen hat bereits in der Vergangenheit vorübergehend verstärkte Kontrollen von Hundehaltern durchgeführt. Im August sind weitere Kontrollen geplant, bei denen insbesondere unregistrierte große Hunde überprüft werden sollen. Auch die Gültigkeit der Hundesteuermarken wird in diesem Zusammenhang kontrolliert.
Die Stadt Essen macht darauf aufmerksam, dass eine fehlende oder verspätete Anmeldung von großen oder gefährlichen Hunden eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zu einem Bußgeldverfahren führen kann. Das gleiche gilt für eine versäumte Anmeldung der Hundesteuer.
Detaillierte Informationen zur Anmeldung von großen Hunden, bestimmten Rassen und zur Hundesteuer sind im Serviceportal der Stadt Essen unter www.service.essen.de verfügbar.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Essen/ Veröffentlicht am 31.07.2024