Ferienjobs in Berlin: Was Jugendliche und Eltern wissen sollten

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Zum Start der Sommerferien erinnert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) an die geltenden Arbeitszeitvorgaben für junge Beschäftigte in Berlin. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz und die Sicherheit von Jugendlichen. Um diese zu gewährleisten, sei es wichtig, dass sowohl Unternehmen als auch die Jugendlichen selbst und ihre Erziehungsberechtigten die gesetzlichen Regelungen kennen und entsprechend handeln.

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren während der Schulferien maximal vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt, wobei eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit muss in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen, und eine Beschäftigung ist an höchstens fünf Tagen in der Woche erlaubt.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Ruhezeit liegen. Eine Beschäftigung am Wochenende ist für Schülerinnen und Schüler in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen gelten lediglich in bestimmten Branchen wie Gastronomie, Krankenhaus oder Bäckereien – dies regelt § 17 Abs. 2 JArbSchG. Zudem muss die Tätigkeit leicht und für Jugendliche geeignet sein; auch Pausen- und Ruhezeiten sind strikt einzuhalten.

Senatorin Cansel Kiziltepe betont, dass Ferienjobs Jugendlichen die Möglichkeit bieten, erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln – etwas, das auch sie persönlich stark geprägt habe. Gleichzeitig betont sie, dass der Schutz junger Menschen oberste Priorität habe und die gesetzlichen Bestimmungen von allen Beteiligten eingehalten werden müssten.

Weitere Informationen und Details zu den Arbeitszeitregelungen für Jugendliche in Berlin stehen unter folgenden Links bereit:

  • www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/arbeitsschutz/service/artikel.1223735.php

  • www.berlin.de/lagetsi/_assets/documents/infos/ferienarbeit.pdf

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Berlin/ Veröffentlicht am 23.07.2025

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