Am Donnerstag, dem 8. Mai, hat die Stadtverordnetenversammlung die neue Leitlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung verabschiedet. Dieser Beschluss stellt einen bedeutenden Fortschritt in Richtung größerer Transparenz und höherer Qualität bei der Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an kommunalen Entscheidungs- und Planungsverfahren dar. Die Leitlinie zielt darüber hinaus auf eine dauerhafte Weiterentwicklung und Stärkung der Beteiligungskultur in Frankfurt ab. Die Stabsstelle für Bürger:innenbeteiligung unter Leitung von Stadträtin Eileen O’Sullivan setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Verbindlichkeit innerhalb der Beteiligungsprozesse der Stadt. Im Mittelpunkt steht der Aufbau eines langfristig angelegten, systematischen Prozesses zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements.
O’Sullivan betonte in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Frankfurt mit der neuen Richtlinie verbindliche Maßstäbe für qualitativ hochwertige Beteiligung – sowohl im digitalen als auch im analogen Raum – setze. Künftig könnten Bürgerinnen und Bürger alle relevanten Informationen zentral auf dem städtischen Portal ffm.de abrufen und sich aktiv über digitale Wege an Planungen beteiligen. Sie hob hervor, dass diese umfassende Reform einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Kultur und zur Transparenz in Frankfurt leiste.
Was ändert sich konkret für die Frankfurter Stadtgesellschaft?
Die Leitlinie führt verbindliche Verfahren und Qualitätsvorgaben ein, auf die sich interessierte Bürgerinnen und Bürger künftig berufen können, wenn sie sich in kommunale Planungen einbringen möchten. Ein zentrales Instrument stellt dabei die sogenannte Vorhabenliste dar. Diese bietet einen strukturierten Überblick über sämtliche Beteiligungsprojekte der Stadt und ist ab sofort online einsehbar. Die Liste wird schrittweise aufgebaut und regelmäßig aktualisiert. Sie enthält alle relevanten Informationen zu geplanten Maßnahmen, dem aktuellen Stand der Beteiligung, zeitlichen Abläufen sowie zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten.
Ein geplantes weiteres Element ist die sogenannte Quorums-Funktion innerhalb der Vorhabenliste. Diese wird es ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger eigene Vorschläge zu alternativen oder ergänzenden Beteiligungsformaten einreichen können – vorausgesetzt, das betreffende Projekt bietet Beteiligungsspielraum. Damit entwickelt sich die Vorhabenliste zu einem interaktiven Werkzeug: Nicht nur informiert die Stadt, bei welchen Projekten Mitgestaltung möglich ist, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger können ihrerseits signalisieren, bei welchen Vorhaben sie sich intensiver engagieren möchten.
O’Sullivan machte deutlich, dass durch die Kombination aus Vorhabenliste und Quorums-Funktion eine transparente, dialogorientierte und gut nachvollziehbare Grundlage geschaffen werde, um die Stadt gemeinsam mit der Bevölkerung weiterzuentwickeln. Dies sei ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer offenen und nachvollziehbaren Verwaltung.
Was bringt die neue Leitlinie insgesamt?
Die Einführung der Leitlinie schafft einheitliche Regeln und klare Qualitätsvorgaben für alle Beteiligten – Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft. Dadurch entsteht mehr Klarheit und Verlässlichkeit in den Beteiligungsprozessen. Durch die Vorhabenliste wird zudem eine größere Transparenz erreicht, indem der Fortschritt einzelner Projekte jederzeit einsehbar ist und Beteiligungsmöglichkeiten frühzeitig erkannt werden können.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einführung von verbindlichen Standards für gute Beteiligung. Erstmals definiert die Stadt Frankfurt formale Kriterien, um faire, inklusive und zugängliche Beteiligungsprozesse sicherzustellen. O’Sullivan betonte, dass das Ziel sei, die Qualität der Verfahren fortlaufend zu verbessern. Beteiligung solle nicht nur stattfinden, sondern auch tatsächliche Auswirkungen auf Entscheidungen haben.
Ergänzend dazu versteht sich die Leitlinie nicht als einmaliges Projekt, sondern als dauerhaft angelegter Entwicklungsprozess. Ein eigens eingerichteter Beirat, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Akteuren und zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, wird die Umsetzung begleiten, kritisch reflektieren und Impulse für Verbesserungen geben. Darüber hinaus ist eine wissenschaftliche Evaluierung nach drei Jahren vorgesehen, um die Zielerreichung und Wirksamkeit der Richtlinie fundiert zu prüfen.
Nächste Schritte und Ausblick
Die Stabsstelle für Bürger:innenbeteiligung übernimmt auch künftig eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der neuen Leitlinie und der Weiterentwicklung städtischer Beteiligungsprozesse. Geplant sind unter anderem Maßnahmen zur internen Qualitätssteigerung sowie zum Wissensmanagement – dazu zählen Fortbildungsangebote für Mitarbeitende der Verwaltung ebenso wie die Erstellung standardisierter Materialien zur Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Stärkung digitaler Beteiligungsformate. Die Stabsstelle arbeitet kontinuierlich daran, das Portal ffm.de benutzerfreundlicher und interaktiver zu gestalten, um den Zugang zu Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen weiter zu erleichtern.
Mit der neuen Richtlinie setzt die Stadt Frankfurt ein starkes Zeichen für eine moderne, inklusive und transparente Bürgerbeteiligung. Die Maßnahmen fördern das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Prozesse und stärken die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Politik und Zivilgesellschaft auf dem Weg zu einer lebendigen demokratischen Stadtentwicklung.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Frankfurt/ Veröffentlicht am 09.05.2025