Frankfurt stoppt Ferienwohnungen in Wohnraum

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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Immobilienunternehmens gegen eine bauaufsichtliche Untersagungsverfügung der Stadt zurückgewiesen. Damit bleibt das Nutzungsverbot für baurechtlich genehmigten Wohnraum als Ferienwohnungen bestehen.

Die Stadt Frankfurt sieht sich durch die Entscheidung in ihrem Vorgehen gegen die zweckwidrige Nutzung von Wohnraum bestätigt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Wohnraum als Serviced Apartments angeboten

Im konkreten Fall betreibt das Unternehmen im Stadtteil Sachsenhausen ein Aparthotel mit 29 Wohneinheiten. Diese wurden als sogenannte Serviced Apartments über verschiedene Online-Buchungsplattformen angeboten.

Nach Auffassung der Bauaufsicht entsprach diese Nutzung jedoch nicht der genehmigten Wohnraumnutzung. Deshalb untersagte die Behörde die Nutzung als Ferienwohnungen.

Nutzungsänderung braucht Genehmigung

Nach der Hessischen Bauordnung ist für die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen eine Baugenehmigung erforderlich. Zusätzlich braucht es in Frankfurt eine Genehmigung nach der Satzung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken.

Diese Satzung wurde im März 2018 beschlossen. Ihr Ziel ist es, zu verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum durch die Umnutzung zu Ferienwohnungen dem regulären Wohnungsmarkt entzogen wird.

Bauaufsicht recherchierte online

Auf den Fall war die Bauaufsicht Frankfurt durch eigene Internetrecherchen aufmerksam geworden. Die Stadt hatte dafür bei der Bauaufsichtsbehörde gezielt zusätzliche personelle Kapazitäten geschaffen.

Zwei neue Stellen wurden eingerichtet, um Verstöße gegen die Ferienwohnungssatzung konsequent verfolgen zu können. Die Behörde will damit stärker gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen vorgehen.

Wichtiges Signal für Wohnraumschutz

Simone Zapke, Amtsleiterin der Bauaufsicht Frankfurt, bewertet die Gerichtsentscheidung als wichtiges Signal für den Schutz des Frankfurter Wohnraums. Die Stadt werde auch künftig gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen vorgehen und die baurechtlichen Vorgaben konsequent durchsetzen.

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Mit der Entscheidung stärkt das Verwaltungsgericht die Möglichkeiten der Stadt, zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zu unterbinden und den angespannten Wohnungsmarkt zu schützen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Frankfurt/Veröffentlicht am 04.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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