Frankfurt: Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche ab sofort verboten

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In Frankfurt ist der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche ab sofort verboten. Diese Regelung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai beschlossen, nachdem der Magistrat zuvor eine entsprechende Empfehlung abgegeben hatte. Die Stadt hat ihre Gefahrenabwehrverordnung entsprechend angepasst, um dieses Verbot durchzusetzen.

Die Ordnungs- und Sicherheitsdezernentin Annette Rinn erklärte, dass die Gefahren des Lachgaskonsums ernst genommen werden müssten. Sie bezeichnete die neue Verordnung als einen wichtigen Schritt, um zu verhindern, dass Minderjährige Zugang zu dieser Substanz erhalten und sie sich gesundheitlichen Risiken aussetzen.

Oberbürgermeister Mike Josef betonte, dass die Stadt auf den zunehmenden Konsum von Lachgas und die damit verbundenen Gefahren für Minderjährige reagiere. Er dankte dem Ordnungsamt für die zügige Umsetzung der Verordnung und hob hervor, dass Recht und Ordnung in Frankfurt höchste Priorität genießen und konsequent durchgesetzt werden. Zudem äußerte er die Notwendigkeit eines bundesweiten Verbots, insbesondere des Konsums von Lachgas, und verwies auf andere europäische Länder, die bereits weiter fortgeschritten seien.

Lachgas war bislang in Deutschland aufgrund seiner industriellen Nutzung weder dem Betäubungsmittel- noch dem Arzneimittelgesetz unterworfen und konnte frei verkauft werden. Laut dem Jahresbericht Drogentrends 2022 haben bereits 16 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren in Frankfurt Lachgas konsumiert, und die Zahlen steigen weiter. Der Konsum von Lachgas ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden, darunter Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Versagen, Atemnot und neurologische Schäden. In einigen Fällen kam es auch zu lebensbedrohlichen oder tödlichen Folgen. Besonders für Minderjährige stellt der Konsum eine große Gefahr dar, da ihre körperliche und geistige Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist.

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Die neue Verordnung umfasst sowohl den direkten Verkauf von Lachgas als auch dessen Weitergabe, etwa in Luftballons oder anderen Behältern. Automatenbetreiber sind ebenfalls verpflichtet, sicherzustellen, dass das Gas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Bereits im Sommer 2023 hatte die Stadt ein Präventionskonzept vorgestellt, um dem steigenden Konsum unter Jugendlichen entgegenzuwirken. Mit dieser neuen Verordnung setzt die Stadt Frankfurt ihren entschlossenen Kurs gegen den Missbrauch von Lachgas fort.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Frankfurt/ Veröffentlicht am 09.05.2025

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