Zum 31. Dezember 2024 endet die gesetzliche Übergangsfrist für alte Holzöfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden und entweder die Schadstoffgrenzwerte für Bestandsanlagen nicht erfüllen oder nicht nachgerüstet wurden. Experten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) empfehlen, diese Öfen entweder stillzulegen, durch einen neuen Ofen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu ersetzen oder mit einem Partikelabscheider nachzurüsten, um die Abgasreinigung zu verbessern. Inzwischen stoßen Holzöfen und andere Holzheizungen in Deutschland mehr Feinstaub aus als der gesamte Straßenverkehr. Der aktuellste Bericht der Europäischen Umweltagentur aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Feinstaub in Deutschland für rund 69.865 Todesfälle jährlich verantwortlich ist. Da ein Teil des Feinstaubs aus klimaschädlichen Rußpartikeln besteht, trägt die Holzverbrennung auch zur globalen Erwärmung bei.
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, weist darauf hin, dass die zahlreichen Holzöfen und anderen Heizsysteme auf Holz und Kohle die Luft in vielen deutschen Wohngebieten verschmutzen und sowohl der Gesundheit als auch dem Klima schaden. Er betont, dass nachhaltige Heizalternativen die beste Lösung aus Umweltperspektive wären. Wer jedoch weiterhin einen Holzofen nutzen möchte, sollte diesen durch ein Modell mit dem „Blauen Engel“-Siegel ersetzen oder mit effektiver Abgasreinigungstechnik nachrüsten, um die Luftverschmutzung zu verringern. Resch warnt zudem, dass das weitere Betreiben eines betroffenen Ofens nach Ablauf der Frist mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Kaminöfen mit dem „Blauen Engel“ müssen strengere Standards erfüllen als herkömmliche Holzöfen und sind mit einem Partikelabscheider sowie einem Katalysator ausgestattet, die beide für eine effektive Abgasreinigung erforderlich sind. Partikelabscheider sind elektrische Filter, die ultrafeine Partikel im Abgas um mehr als 90 Prozent reduzieren, während der Katalysator zusätzlich gasförmige Schadstoffe verringert.
Laut Axel Friedrich, einem internationalen Experten für Luftreinhaltung, sollten Ofenbesitzer nicht versuchen, die gesetzlichen Anforderungen nur durch eine Nachmessung des Schornsteinfegers oder eine Herstellerbescheinigung zu erfüllen, da diese Optionen keine ausreichenden Umweltschutzmaßnahmen darstellen. Er stellt klar, dass auch der Austausch gegen einen neuen Holzofen nicht ausreicht, da diese Geräte weiterhin deutlich mehr Partikel emittieren können als ein über 20 Jahre alter Diesel ohne Filter. Holzöfen mit dem „Blauen Engel“-Siegel hingegen sind mit moderner Abgasreinigungstechnik ausgestattet und stoßen erheblich weniger Schadstoffe aus.
Laut einer Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks aus dem Jahr 2023 sind noch immer mindestens 1,9 Millionen ältere Holzöfen von der gesetzlichen Regelung betroffen, die entweder außer Betrieb genommen oder nachgerüstet werden müssen. Die Regelung ist Teil der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wobei es auch Ausnahmen für bestimmte Ofentypen gibt. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger können Informationen darüber geben, welche Geräte betroffen sind.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./ Veröffentlicht am 10.12.2024