Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht

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Eine Empfehlung wird nun zur Verpflichtung: Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwägen mit Flüssiggasanlagen müssen diese zukünftig alle zwei Jahre überprüfen lassen. Zusätzlich ist eine Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen, die prüfpflichtig sind, erforderlich. Diese Anforderungen werden durch den neu eingeführten „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Für bestehende Fahrzeuge ohne bisherige Gasprüfung wird eine Frist bis zum 19. Juni 2025 gewährt, um die Prüfung nachzuholen. Ab diesem Datum wird der neue Paragraph angewendet. Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG), erklärte, dass mit der Einführung dieser Prüfung in die StVZO eine neue rechtliche Basis geschaffen wurde. Diese spezielle Prüfung ist von der Hauptuntersuchung unabhängig und kann von anerkannten Sachverständigen mit den üblichen Prüfmethoden durchgeführt werden.

Die Gasprüfung ist entscheidend für den sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen, da dabei die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage von einem anerkannten Experten überprüft wird. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen gefahrlos genutzt werden können.

Camper können anerkannte Sachkundige für die Durchführung der Gasprüfung über spezialisierte Webseiten wie https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de finden.

Nichtbeachtung der neuen Prüfvorschriften führt zu Bußgeldern, die je nach Dauer der Überschreitung der Frist zwischen 15 und 60 Euro liegen können.

Die neue Regelung in der StVZO beseitigt bisherige Unklarheiten, die seit der Aussetzung der Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung im Januar 2020 bestanden. Zusätzlich wurde im April 2022 die Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus den Richtlinien der Hauptuntersuchung entfernt. Mit der Einführung des „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist diese rechtliche Unklarheit nun behoben.

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Flüssiggas, auch bekannt als LPG und nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG), besteht aus Propan, Butan und deren Mischungen. Es verflüssigt sich bereits unter geringem Druck, verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas findet vielfältige Anwendung, etwa in Heiz- und Kühlgeräten, als Autogas, in der Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich. Erneuerbare Varianten wie biogenes Flüssiggas und zukünftig Dimethylether (rDME) erweitern das Spektrum der Nutzungsmöglichkeiten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutscher Verband Flüssiggas e.V. / Veröffentlicht am 19.06.2024

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