Das Verwaltungsgericht Schleswig hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Kreis Schleswig-Flensburg stattgegeben und den seit mehr als zwei Jahrzehnten geduldeten pfandfreien Verkauf von Getränkedosen im Grenzhandel als rechtswidrig eingestuft. Nach Angaben der DUH betrifft das Urteil jährlich rund 650 Millionen Getränkedosen, die in deutschen Grenzshops an Kundinnen und Kunden aus Skandinavien verkauft werden. Weil auf diese Dosen bislang kein Pfand erhoben werde, landeten sie häufig als Müll im deutsch-dänischen Grenzgebiet oder im Hausabfall und würden damit nicht dem Recycling zugeführt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der Kreis Schleswig-Flensburg den pfandfreien Verkauf pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen unterbinden. Gegen die Entscheidung kann der Kreis noch Berufung einlegen.
Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, wertete das Urteil als weitreichend. Aus ihrer Sicht beendet die Entscheidung eine seit Jahren praktizierte und umweltschädliche Verkaufspraxis im Grenzhandel zu Dänemark. Sie machte deutlich, dass die Pfandpflicht nicht dadurch entfalle, dass Verpackungen nach dem Kauf in ein anderes Land mitgenommen würden. Deshalb gelte sie auch für Einweg-Getränkeverpackungen, die im Grenzhandel nach Dänemark verkauft werden. Das Verpackungsgesetz sehe dafür keine Ausnahme vor. Nach Einschätzung der DUH hätten die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein ihre Aufgabe über mehr als 20 Jahre nicht erfüllt, weil sie den millionenfachen pfandfreien Verkauf nicht unterbunden hätten. Dadurch seien große Müllmengen in der Umwelt entstanden und Millionen Getränkedosen im Restmüll gelandet. Dänische Umweltschutzgruppen sammelten in der Grenzregion regelmäßig zehntausende pfandfreie Dosen ein.
Bereits am 12. Januar 2021 hatte die Deutsche Umwelthilfe den Kreis Schleswig-Flensburg aufgefordert, gegen die aus ihrer Sicht fortdauernde Verletzung der Pfandpflicht einzuschreiten. Nachdem der Kreis darauf nicht reagierte, reichte die Organisation im April 2021 eine Untätigkeitsklage ein.
Mit dem jetzigen Urteil stellt das Verwaltungsgericht Schleswig klar, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Eine Ausnahme greift demnach nur beim unmittelbaren Export von Einweg-Getränkeverpackungen. Auf die in Grenzgeschäften üblichen Erklärungen, mit denen überwiegend dänische Käuferinnen und Käufer angeben, die Getränke erst außerhalb Deutschlands zu konsumieren, lasse sich diese Ausnahme nicht übertragen. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Kontrolle dieser individuellen Erklärungen durch die Behörden nicht möglich. Anders verhalte es sich beim kommerziellen Export, bei dem solche Abläufe überprüfbar seien.
Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe in dem Verfahren vertreten hat, betonte zudem die Bedeutung des Urteils für das Verbandklagerecht. Seiner Einschätzung nach hat Deutschland die Aarhus-Konvention seit Jahren nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2022 entschieden hatte, dass Umweltverbände dennoch gegen rechtswidrige Produktgenehmigungen wie etwa Typzulassungen von Pkw klagen können, habe das Verwaltungsgericht diesen Grundsatz nun auch auf rechtswidrige Dienstleistungen angewandt. Dazu zähle in diesem Fall der illegale pfandfreie Verkauf von Getränkedosen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 20.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.