Hamburg erhöht Bußgelder für Umweltsünden

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Hamburg geht künftig strenger gegen Umweltsünden im öffentlichen Raum vor. Die Bezirksämter haben gemeinsam mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Bußgeldkatalog umfassend überarbeitet.

Wer Zigarettenkippen, Kaugummis, To-Go-Verpackungen oder Sperrmüll achtlos im öffentlichen Raum entsorgt, muss ab sofort mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Auch das verbotene Füttern von Gänsen an der Alster und in Grünanlagen wird schärfer geahndet.

Mehr Druck gegen Müll im öffentlichen Raum

Umweltsenatorin Katharina Fegebank betont, dass Sauberkeit und Naturschutz zusammengehörten. Hamburg wolle sowohl beim Müll auf Straßen und in Parks als auch bei der verbotenen Fütterung von Wildtieren konsequenter vorgehen.

Nach Einschätzung der Umweltbehörde schadet achtlos weggeworfener Müll der Allgemeinheit. Gleichzeitig führe falsch verstandene Tierliebe durch Fütterung von Wildtieren zu Problemen für Tiere, Grünanlagen und die Nutzung öffentlicher Räume.

Höhere Bußgelder für Kippen, Kaugummis und Verpackungen

Ein Schwerpunkt des neuen Bußgeldkatalogs liegt auf Littering. Das achtlose Wegwerfen einer Zigarettenkippe kostet künftig 100 bis 300 Euro. Bisher lag der Rahmen bei 35 bis 150 Euro.

Wer Kaugummi auf den Gehweg spuckt, muss nun mit 55 bis 150 Euro rechnen. Für weggeworfene To-Go-Verpackungen, Fast-Food-Müll und andere Kleinabfälle wurde der Höchstsatz verdoppelt. Der neue Bußgeldrahmen liegt bei 35 bis 300 Euro.

Illegale Sperrmüllentsorgung wird deutlich teurer

Auch illegal abgestellter Sperrmüll wird künftig strenger geahndet. Für ein einzelnes kleines Stück bis 0,1 Kubikmeter gilt nun ein fester Satz von 55 Euro.

Bei mehreren Einzelstücken kleineren Umfangs bis zu einem Kubikmeter wurde der Höchstsatz auf bis zu 2.000 Euro angehoben. Zuvor lag der Rahmen bei 250 bis 1.500 Euro.

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Besonders teuer wird das unzulässige Abstellen größerer Sperrmüllmengen von mehr als einem Kubikmeter. Dafür drohen künftig Bußgelder von 2.000 bis 16.000 Euro. Bisher lag der Rahmen bei 1.000 bis 8.000 Euro.

Einheitliche Anwendung in ganz Hamburg

Der neue Bußgeldkatalog wird im gesamten Stadtgebiet einheitlich angewendet. Einsatzkräfte können Personalien direkt vor Ort aufnehmen und anschließend Bußgeldverfahren einleiten.

Bei geringfügigen Erstverstößen bleibt eine flexible Reaktion möglich. In solchen Fällen kann vor Ort verwarnt oder ein direktes Verwarnungsgeld verhängt werden.

Gänsefütterung an Alster und in Parks im Fokus

Hamburg verschärft außerdem das Vorgehen gegen die unzulässige Fütterung von Graugänsen. Besonders an der Alster und in vielen Parks führt die unkontrollierte Fütterung aus Sicht der Stadt zu Nutzungskonflikten und ökologischen Problemen.

Bislang wurden für das Füttern von Gänsen nach dem Hamburger Jagdgesetz in der Regel Bußgelder von bis zu 100 Euro verhängt. Dieser Regelsatz wird auf bis zu 200 Euro angehoben.

In gravierenden Fällen können die Bußgelder deutlich darüber liegen und bis in den vierstelligen Bereich reichen. Die Stadt will damit Grünanlagen und Gewässer besser schützen und zugleich Konflikte im öffentlichen Raum verringern.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Hamburg/Veröffentlicht am 29.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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