Hamburg-Nord geht gegen wild gelagerte Boote vor

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In den Uferbereichen an den Kanälen und rund um die Außenalster sorgen abgestellte Kanus, Kajaks und Stand-up-Paddleboards seit Langem für Probleme. Sie erschweren nicht nur die Pflege der Grünanlagen, sondern beeinträchtigen auch Natur und Tierwelt. Deshalb hat der Bezirk Hamburg-Nord mit Unterstützung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft eine neue Regelung eingeführt. Ab Mai wird in vier besonders betroffenen Grünanlagen gegen das unerlaubte Lagern solcher Wassersportgeräte vorgegangen.

Betroffen sind der Barmbeker Stichkanal in Barmbek, der Eppendorfer Mühlenteich in Eppendorf, der Goldbekkanal in Winterhude und der Kuhmühlenteich in Uhlenhorst. Hinweisschilder informieren vor Ort über das Verbot. Eigentümerinnen und Eigentümer haben noch bis Ende Juni Zeit, ihre Boote und Boards aus den Grünanlagen zu entfernen. Danach will der Bezirk die neue Regelung umsetzen. Zurückbleibende Wassersportgeräte werden dann entfernt. Nicht mehr brauchbare Boote und Boards werden fachgerecht entsorgt, andere kostenpflichtig eingelagert. Eine Rückgabe ist anschließend nur gegen Gebühr vorgesehen.

Umweltsenatorin Katharina Fegebank erklärte, sie könne gut nachvollziehen, wie beliebt Paddeln, Kanufahren und Stand-up-Paddling auf Alster und Kanälen seien, da sie selbst gerne dort unterwegs sei. Gerade deshalb sei ein respektvoller Umgang mit diesen besonderen Orten mitten in der Stadt wichtig. Wassersportgeräte dürften nicht an Uferbereichen oder in Grünanlagen abgestellt werden, weil dies Natur und Tierwelt schade, die Pflege der Pflanzen erschwere und zudem das Erscheinungsbild beeinträchtige. Sie begrüßte deshalb, dass Hamburg-Nord nun klare Regeln schaffe, um die Ufer freizuhalten und die Natur besser zu schützen.

Auch Bezirksamtsleiterin Dr. Bettina Schomburg verwies darauf, dass Hamburg-Nord mit seinen zahlreichen Kanälen und Uferbereichen besonders stark von wild abgestellten Kanus und SUPs betroffen sei. Mit den neuen Allgemeinverfügungen und dem anschließenden Abtransport wolle der Bezirk die Uferzonen schützen und mehr Ordnung in die Grünanlagen bringen. So solle es wieder möglich werden, die Außenbereiche im Sommer ungestört zu nutzen.

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Olaf Nieß vom Schwanenwesen und der Wildtierrettung Hamburg betonte, dass die neue Regelung nicht nur das Stadtbild verbessere, sondern auch der Natur an den Ufern wieder mehr Raum gebe. Dort, wo bislang abgestellte Boote das Pflanzenwachstum behindert und Lebensräume für Tiere blockiert hätten, könnten sich nun wieder Tiere und Pflanzen ansiedeln und ihren natürlichen Lebensraum ungestört nutzen.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass wild abgestellte Wassersportgeräte die Uferbereiche an Kanälen und Außenalster in den vergangenen Jahren stark belastet haben. Um eine tragfähige Lösung zu schaffen, mussten verschiedene Rechtsgebiete berücksichtigt werden, darunter das Natur-, Wasser-, Grünanlagen- und Wegerecht. Der Bezirk Hamburg-Nord hat deshalb jeweils eigene Allgemeinverfügungen für besonders betroffene Flächen erlassen, um gegen die unerlaubte Lagerung solcher Geräte vorzugehen.

Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die sich auf einen konkreten Fall bezieht und sich an einen bestimmten Personenkreis richtet, ohne einzelne Personen namentlich zu benennen. Anders als ein Gesetz, das allgemein für alle gilt, regelt sie einen bestimmten Sachverhalt für eine Vielzahl von Betroffenen. Im vorliegenden Fall wurden solche Allgemeinverfügungen gezielt für einzelne Uferbereiche und Grünflächen in Hamburg-Nord erlassen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Hamburg/Veröffentlicht am 13.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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