Die CDU-geführten Länder haben im Bundesrat eine sofortige Entscheidung über die Initiative Hamburgs und weiterer Länder zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 in dieser Legislaturperiode abgelehnt. Die Mietpreisbremse begrenzt derzeit bei Neuvermietungen die Miete in der Regel auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Regelung läuft jedoch gemäß der aktuellen Gesetzeslage zum 31. Dezember 2025 aus. Für eine Verlängerung der Mietpreisbremse setzte sich heute Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein im Bundesrat intensiv ein.
Karen Pein äußerte, dass die CDU-geführten Landesregierungen eine falsche Entscheidung für die Mieter getroffen hätten, indem sie die notwendige Entscheidung zur Verlängerung der Mietpreisbremse abgelehnt hätten. Sie betonte, dass der steigende Druck auf den Wohnungsmärkten und die ständig wachsenden Mietpreise schnelles Handeln erforderten. Für sie sei es entscheidend, in angespannten Wohnungsmärkten bezahlbare Mieten zu sichern und nicht einfach auf eine Verlängerung dieses Instruments nach der Bundestagswahl zu hoffen. Sollte kein neues Gesetz verabschiedet werden, würden die Regelungen zur Begrenzung der Neuvertragsmieten ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr gelten. Sie versprach, dass Hamburg weiterhin auf allen Ebenen dafür kämpfen werde, die Mietpreisbremse in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten schnell zu verlängern und appellierte an die Unionsparteien sowie die FDP, ihre Blockadehaltung aufzugeben und im Sinne der Mieter zu handeln.
Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, stellte klar, dass es angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und der hohen Mietpreise wichtig sei, die Mieter zu entlasten. Sie hob hervor, dass die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument sei, um die Mietpreise zu kontrollieren und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Ohne die Mietpreisbremse würden die Neuvertragsmieten weiter ansteigen, was vor allem Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen benachteilige. Sie betonte, dass der Hamburger Senat dies klar erkenne, während in anderen Ländern offenbar noch ein Problembewusstsein fehle. Das Thema dulde keinen weiteren Aufschub.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern, um Mieter vor steigenden Mieten zu schützen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 war die Mietpreisbremse bereits einmal verlängert worden. Mit dem neuen Gesetz soll es den Landesregierungen ermöglicht werden, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin durch Rechtsverordnung zu bestimmen, auch über den 31. Dezember 2025 hinaus.
Hintergrund zur Mietpreisbremse in Hamburg: In Hamburg gilt die Mietpreisbremse auf Grundlage der Mietpreisbegrenzungsverordnung bis einschließlich Juni 2025 für das gesamte Stadtgebiet. Diese Verordnung kann gemäß der aktuellen Rechtslage einmalig bis zum Jahresende 2025 verlängert werden. Die Regelung besagt, dass die Miete bei Mietbeginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, die dem Mietenspiegel entnommen wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden oder die umfassend modernisiert wurden. Auch wenn der Vormieter eine höhere Miete zahlte, kann diese nicht gesenkt werden. Mieter, die nach dem 1. April 2020 eine Wohnung angemietet haben, können Rückzahlungen für zu viel gezahlte Miete rückwirkend verlangen, wenn die Mietpreisbremse verletzt wurde.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/ Veröffentlicht am 20.12.2024