Die Stadt Köln plant zum kommenden Jahr eine moderate Anhebung der Hundesteuer. Seit 22 Jahren unverändert, liegt sie aktuell bei 156 Euro pro Jahr und soll ab dem 1. Januar 2026 um monatlich 1,50 Euro auf 174 Euro jährlich steigen. Für Menschen mit geringem Einkommen soll weiterhin der ermäßigte Satz von 60 Euro im Jahr gelten.
Derzeit sind rund 44.000 Hunde in Köln registriert. Mit der Anpassung verfolgt die Stadt zwei Ziele: Einerseits sollen finanzielle Ausfälle ausgeglichen werden, die durch bestehende oder neue Steuerbefreiungen entstehen. Andererseits rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von etwa 770.000 Euro pro Jahr.
Auch künftig sollen ausgebildete Rettungshunde und zertifizierte Blindenführhunde steuerfrei bleiben. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befreiung auf weitere anerkannte Assistenzhunde auszuweiten. Dazu zählen beispielsweise Servicehunde für mobilitätseingeschränkte Personen sowie Signalhunde, die Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie oder Diabetes auf potenzielle Gefahren aufmerksam machen.
Um Hunde aus dem Tierschutz attraktiver zu machen, sollen Tiere aus Tierheimen künftig zwei Jahre lang von der Steuer befreit werden statt nur ein Jahr. Für ältere Hunde ab acht Jahren aus diesen Einrichtungen ist sogar eine dauerhafte Befreiung vorgesehen.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet, die nun in die politischen Gremien eingebracht wird. Der Stadtrat soll am Dienstag, den 16. Dezember 2025, über die geplanten Änderungen entscheiden.
Die vollständige Beschlussvorlage ist im Ratsinformationssystem der Stadt Köln unter dem Titel „5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln“ einsehbar.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 03.12.2025