Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Dresden hat die Allgemeinverfügung vom 1. April 2015 zur Bekämpfung der Varroose aufgehoben. Diese Entscheidung bedeutet, dass die bisherige Verpflichtung zur jährlichen Behandlung aller Bienenvölker mit Medikamenten nicht mehr gilt.
Obwohl die Gefährdungslage für Bienen in und um Dresden weiterhin hoch bleibt, gibt es mittlerweile neben der medikamentösen Behandlung auch genügend biotechnische und züchterische Alternativen zur erfolgreichen Bekämpfung der Varroose. Aus diesem Grund hat die Behörde entschieden, auf eine allgemeine Behandlungspflicht zu verzichten. Das Veterinäramt rät allen Bienenhaltern und Imkern, durch die Kombination aus verschiedenen imkerlichen Maßnahmen und Behandlungen, die Varroa-Population effektiv zu kontrollieren. Dazu gehören unter anderem Methoden wie das Entfernen der Drohnenbrut, die vollständige Brutentnahme, das Bannwabenverfahren sowie der gezielte Einsatz von Varroaziden.
Die Varroamilbe (Varroa destructor) befällt vor allem die Bienenbrut und vermehrt sich dort in den verdeckelten Brutzellen. Dieser Befall beeinträchtigt auch die ausgewachsenen Bienen und schwächt das gesamte Bienenvolk. Eine wachsende Milbenpopulation führt zu einer fortschreitenden Schwächung des Volkes, und ohne geeignete Gegenmaßnahmen oder Behandlungen würde das Volk letztlich zugrunde gehen. Die Milben werden durch die Bienen selbst weiterverbreitet. Ein weiteres Problem stellt dar, dass die Varroose zusätzlich Infektionen durch Viren, Bakterien und Pilze begünstigt. Aufgrund der mittlerweile gut etablierten Behandlungsmöglichkeiten unterliegt die Varroose jedoch nicht mehr der tierseuchenrechtlichen Meldepflicht.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Dresden/ Veröffentlicht am 20.02.2025