Katzenschutzverordnung wurde in Frankfurt erlassen

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Ab dem 1. Oktober gilt in Frankfurt am Main eine neue Rechtsverordnung, die den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verbietet. Diese Maßnahme, die sogenannte Katzenschutzverordnung, wurde von der Stadt eingeführt, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern und einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten.

Die Grundlage für die Verordnung bildet Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sowie die hessische Delegationsverordnung, die der Stadt Frankfurt das Recht geben, Maßnahmen zum Schutz von Haus- und freilebenden Katzen zu ergreifen. Das Hauptziel der Verordnung ist die Eindämmung der Vermehrung streunender Katzen, deren wachsende Population in vielen Städten zu Problemen führt.

Katzenhalter dürfen nun im Stadtgebiet nur fortpflanzungsunfähigen und gekennzeichneten Katzen unkontrollierten Freilauf gewähren. Eine Kennzeichnung erfolgt entweder durch Tätowierung oder Mikrochip, wobei die Registrierung in den üblichen Datenbanken erfolgen muss. Jungtiere unter fünf Monaten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Kontrolle der Verordnung obliegt der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes. Bei Verstößen müssen die Halter möglicherweise ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Sollte eine fortpflanzungsfähige Katze ohne Kennzeichnung und Registrierung gefunden werden und die Halterin oder der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden können, kann das Ordnungsamt die Kastration auf Kosten des Halters anordnen.

Die Katzenschutzverordnung trat am 1. Oktober in Kraft. Die Sicherheitsdezernentin der Stadt, Annette Rinn, betonte die Bedeutung der Verordnung, um die unkontrollierte Katzenpopulation einzudämmen. Sie erklärte, dass mit dieser Maßnahme nicht nur das Wohl der Tiere gefördert wird, sondern auch der Schutz der heimischen Fauna gewährleistet werden soll.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Frankfurt/ Veröffentlicht am 24.10.2024

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