In Köln erhalten Familien mit Kindern und Jugendlichen, die eine vorhandene oder potenzielle Behinderung haben, ab sofort neue Unterstützung. Drei Verfahrenslots*innen im Amt für Kinder, Jugend und Familie stehen ihnen nun zur Verfügung, um bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen und komplexen Antragsverfahren zu helfen. Dies umfasst sowohl seelische als auch körperliche oder geistige Behinderungen. Die Verfahrenslots*innen bieten nicht nur Informationen und Vermittlung zu städtischen Angeboten, sondern auch zu den Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), wie zum Beispiel Eingliederungshilfen oder Rehabilitationsverfahren.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Prozesse zu vereinfachen und den Familien eine bessere Unterstützung bei der Orientierung durch das umfangreiche Leistungsangebot der verschiedenen Behörden zu bieten.
Neben der Unterstützung für die Familien konzentrieren sich die Verfahrenslots*innen auch auf die bevorstehende Umstellung der Leistungsgewährung ab 2028. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Leistungen für junge Menschen mit Behinderung hauptsächlich vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in Köln, erbracht werden. Bisher oblag dies mehreren Behörden. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Verfahrenslots*innen wird daher darin bestehen, eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten. Die Grundlage für die zu erbringenden Leistungen bildet das Sozialgesetzbuch VIII und IX.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/ Veröffentlicht am 23.07.2024