Klage gegen Abschaffung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht München eingeleitet. Anlass ist die aus Sicht der Kläger rechtswidrige Aufhebung der Luftreinhaltemaßnahme Tempo 30 auf der Landshuter Allee. Das Tempolimit ist in der derzeit gültigen 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München ausdrücklich als wirksame und erforderliche Maßnahme zur Verringerung der Belastung durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) festgeschrieben. Diesen Luftreinhalteplan hatte die DUH zuvor über mehrere Instanzen hinweg erfolgreich gerichtlich durchgesetzt. Maßnahmen, die in einem vom Stadtrat beschlossenen Luftreinhalteplan enthalten sind, kann die Stadt nicht eigenmächtig streichen. Die DUH klagt selbst und unterstützt zusätzlich eine Klage von Anwohnerinnen und Anwohnern.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, man werde den Münchner Oberbürgermeister daran hindern, Tempo 30 ohne Stadtratsbeschluss und ohne Anpassung des Luftreinhalteplans aufzuheben. Nach seiner Darstellung müsse auch ein Oberbürgermeister Recht und Gesetz beachten und dürfe nicht nach eigenem Ermessen handeln. Die Abschaffung werte die DUH als Wahlkampfmanöver zulasten geltenden Rechts. Ziel sei, vor Gericht durchzusetzen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner am Mittleren Ring nicht erneut höheren Belastungen durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe ausgesetzt werden.

Der die DUH vertretende Rechtsanwalt Remo Klinger führte aus, Vorgaben aus einem Luftreinhalteplan seien verbindlich. Änderungen könne ausschließlich der Stadtrat beschließen – und zwar erst nach Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem sei dafür ein aktuelles Gutachten erforderlich, das die Entwicklung von Luftqualität und Lärm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung bewertet und zu dem Ergebnis kommt, dass das Tempolimit weder für die Luftreinhaltung noch als Lärmschutzmaßnahme benötigt wird. Nach Klingers Darstellung fehle es jedoch an sämtlichen Voraussetzungen: Es gebe weder ein aktuelles Gutachten noch eine Beteiligung der Öffentlichkeit noch einen Stadtratsbeschluss zur Änderung des Luftreinhalteplans. Deshalb sei das Vorgehen aus seiner Sicht eindeutig rechtswidrig.

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Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EEA) treten in München jährlich 655 vorzeitige Todesfälle im Zusammenhang mit der NO2-Belastung und 1.264 vorzeitige Todesfälle aufgrund der Feinstaubbelastung auf. Die Messstation an der Landshuter Allee weist seit Jahren die höchste oder zweithöchste NO2-Belastung in Deutschland aus. Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hinweist, dass bereits bei 10 µg/m³ nachweisbare Gesundheitsschäden auftreten können, liegt die NO2-Belastung in München weiterhin bei 38 µg/m³ und damit fast viermal so hoch. Auch die Lärmbelastung an der Landshuter Allee liegt deutlich über den Werten, die das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz sowie dem Schutz von Leib und Leben vereinbar bewertet.

Der Kläger und Anwohner Volker Becker-Battaglia schilderte, das Problem an Luftverschmutzung sei, dass sie im Alltag kaum sichtbar sei und daher von vielen verdrängt werde. Er machte deutlich, dass Luftschadstoffe zwar nicht als offizielle Todesursache erscheinen, jedoch zahlreiche Erkrankungen wie Krebs, Herzprobleme, Atemnot und Schlaganfälle begünstigen können. Er selbst leide an Asthma und empfinde den Schutz von Menschen an stark befahrenen Straßen als unzureichend. Tempo 30 habe seiner Erfahrung nach sowohl die Luftqualität als auch die Lärmsituation verbessert; die Abschaffung dieser Maßnahme erscheine ihm daher unverständlich.

Der Kläger Markus Lades berichtete, er lebe inzwischen in vierter Generation an der Landshuter Allee. Er erinnerte daran, dass seine heute 83-jährige Mutter ihn als Kind noch durch eine von Linden gesäumte Allee mit Rosenrabatten geschoben habe. Beide seien enttäuscht, dass selbst kleine Schritte zur Verbesserung der Lebensqualität an dieser Straße in einem aus ihrer Sicht nicht hinnehmbaren Vorgang wieder zurückgenommen worden seien. Er befürchtet, dass tausende Anwohnerinnen und Anwohner nun wieder dauerhaft stärker geschädigt und belästigt werden. Aus seiner Sicht brauche es nicht die Aufhebung von Tempo 30, sondern vielmehr eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Regelung. Gesundheit und Wohlergehen der Menschen im Stadtbezirk müssten endlich Vorrang erhalten.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 19.01.2026

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