Die Stadt Köln bereitet den Erlass einer Allgemeinverfügung vor, mit der ein Mindestbeförderungsentgelt für Fahrten mit Mietwagen festgelegt werden soll. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Regelung nach der Ratssitzung im März 2026 bekannt zu machen.
Der geplante Mindestpreis orientiert sich am neuen Tarifkorridor des Taxitarifs. Demnach soll das Mindestbeförderungsentgelt mindestens 80 Prozent des regulären Taxitarifs betragen. Mietwagenunternehmen bleibt es weiterhin möglich, ihre Preise über diesen Mindestwert hinaus zu erhöhen. Allerdings sollen Preisnachlässe künftig begrenzt werden: Angebote unterhalb des festgelegten Tarifs dürfen keine größeren Rabatte enthalten, als sie auch im Taxiverkehr zulässig sind.
Die geplante Regelung soll für sämtliche Mietwagenfahrten gelten,
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die innerhalb des Kölner Stadtgebiets beginnen und enden,
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die in Köln starten und im Pflichtfahrgebiet gemäß der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte der in Köln zugelassenen Taxis enden,
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sowie für Fahrten, die im genannten Pflichtfahrgebiet beginnen und in Köln abgeschlossen werden.
Ausnahmen sind ebenfalls vorgesehen. Das Mindestbeförderungsentgelt soll nicht gelten, wenn Mietwagen für Krankenfahrten eingesetzt werden und hierfür eine Entgeltvereinbarung mit einer Krankenkasse besteht. Gleiches gilt für Fahrten, deren Auftrag nachweislich mindestens eine Stunde vor dem Fahrtbeginn beim Mietwagenunternehmen eingegangen ist.
Der Bundesgesetzgeber hat Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, im Mietwagenverkehr Maßnahmen gegen nicht marktgerechte Preisangebote zu ergreifen, sofern öffentliche Verkehrsinteressen dies erforderlich machen. Dazu können auch Mindesttarife gehören. Ein Eingreifen gilt bereits dann als gerechtfertigt, wenn ein verzerrter oder besonders harter Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Verkehrsformen droht.
Nach Einschätzung der Verwaltung kann ein Mindestbeförderungsentgelt dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt zu sichern.
Die vollständige Mitteilung der Verwaltung ist im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abrufbar.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 05.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.