Die neue Naturdenkmalverordnung der Stadt Köln ist veröffentlicht worden und tritt am Freitag, 10. Juli 2026, in Kraft. Der Rat der Stadt hatte die Neufassung zuvor beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 9. Juli 2026.
Erstmals hatte Köln bereits 1994 eine Naturdenkmalverordnung erlassen. Die letzte Fortschreibung stammt aus dem Jahr 2002. Mit der neuen Fassung wird das Verzeichnis der Naturdenkmäler umfassend aktualisiert.
Künftig umfasst die Liste 202 Schutzobjekte. Dazu gehören 163 Einzelbäume, 33 Baumensembles mit insgesamt 101 Bäumen sowie sieben Alleen und Baumreihen mit zusammen 675 Bäumen. Insgesamt stehen damit 939 Bäume unter dem besonderen Schutz der Verordnung. Gegenüber der Änderungsverordnung aus dem Jahr 2002 ist die Zahl der geschützten Bäume um 101 gestiegen.
In die neue Liste wurden auch Bäume aufgenommen, die Kölner Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2024 vorgeschlagen hatten.
Bäume als Teil der Kölner Stadtgeschichte
Als Naturdenkmal können Bäume geschützt werden, wenn sie im Vergleich zu anderen Exemplaren ihrer Art eine besondere Bedeutung besitzen. Sie gelten als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Naturerbe, das auch für kommende Generationen erhalten bleiben soll.
Gerade alte Bäume stehen für Beständigkeit und Nachhaltigkeit. Während ein Mensch mit 100 Jahren bereits ein hohes Alter erreicht hat, gilt eine Eiche in diesem Alter noch als vergleichsweise jung.
Mit ihrer Größe, Gestalt und Ausstrahlung prägen Naturdenkmäler das Stadt- und Straßenbild. Sie bereichern Wohnquartiere, schaffen Identität und tragen zur Lebensqualität in Köln bei. Die Neufassung der Verordnung soll deshalb dazu beitragen, dieses Naturerbe langfristig zu sichern.
Verordnung wurde umfassend überarbeitet
Eine Aktualisierung der Naturdenkmalverordnung war aus mehreren Gründen erforderlich. Seit der letzten Fortschreibung hatten sich zahlreiche standortbezogene Änderungen ergeben. Außerdem waren einzelne Bäume auf natürliche Weise abgestorben oder mussten gefällt werden, weil ihre Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war.
Die neue Verordnung betrifft den bauplanungsrechtlichen Innenbereich der Stadt. Neben der fortgeschriebenen Naturdenkmalliste wurde auch der Verordnungstext inhaltlich angepasst und auf den aktuellen Stand gebracht.
Mit der Aufnahme eines Baumes in die Naturdenkmalliste übernimmt die Stadt Köln die Verantwortung für Maßnahmen, die dem langfristigen Erhalt dienen. Dazu gehört nach Möglichkeit auch die Sicherung und Pflege von Baumstümpfen. Diese können für seltene und gefährdete Arten wichtige Lebensräume bieten.
Schutz auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes
Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Naturdenkmälern bildet Paragraf 28 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach können besondere natürliche Einzelobjekte unter Schutz gestellt werden, wenn dies aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist.
Auch Seltenheit, besondere Eigenart oder außergewöhnliche Schönheit können Gründe dafür sein, ein Naturdenkmal auszuweisen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 10.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.