Kostenlose Schuldnerberatung: Einkommensgrenze wird erhöht

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Ab dem 1. Februar 2025 wird die Sozialbehörde die Einkommensgrenzen für eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung anheben, um mehr Hamburgerinnen und Hamburgern den Zugang zu dieser Unterstützung zu ermöglichen. Anspruch auf kostenfreie Beratung haben nun alle, die ein geringes Haushaltsnettoeinkommen oder staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Stadt Hamburg übernimmt die Kosten für die Schuldner- und Insolvenzberatung entweder vollständig oder mit einem Eigenanteil von 180 Euro, je nach Höhe des Haushaltsnettoeinkommens und der Haushaltsgröße. Die Einkommensgrenzen wurden beispielsweise für einen Einpersonenhaushalt auf 1.842 Euro netto pro Monat für eine kostenlose Beratung festgelegt. Liegt das Einkommen bei 2.042 Euro netto, wird eine Beratung mit Eigenanteil angeboten. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt die Grenze nun bei 3.684 Euro netto monatlich, beziehungsweise bei 3.884 Euro netto, wenn ein Eigenanteil erforderlich ist. Insgesamt ist die Einkommensgrenze um etwa 16 Prozent angehoben worden.

Die Anpassung betrifft alle, die Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, sowie Menschen mit niedrigem Einkommen, die die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Es wird erwartet, dass Haushalte mit geringen Einkommen ansonsten auf eine kostenpflichtige Beratung verzichten würden. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen reagiert auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Inflation in den letzten Jahren.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Beratung für Personen, deren Einkommensgrenze um bis zu 200 Euro überschritten wird, in diesem Fall wird ein Eigenanteil von 180 Euro fällig.

Zurzeit bieten sieben private Beratungsträger in Hamburg an elf Standorten eine kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung im Auftrag der Sozialbehörde an. Eine vollständige Übersicht der Beratungsstellen ist online verfügbar.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/ Veröffentlicht am 27.01.2025

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