Deutschland hat sich vorgenommen, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln, um den Folgen der Klimakrise entgegenzuwirken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Besonders wichtig ist dabei die Windkraft, und auch Hamburg hat die Verantwortung, seinen Beitrag zu leisten.
Im Jahr 2022 wurde auf Bundesebene das „Wind-an-Land-Gesetz“ eingeführt, das den zügigen Ausbau der Windenergie landesweit regeln soll. Dieses Gesetz gibt den Bundesländern spezifische Flächenziele vor: Bis Ende 2027 muss Hamburg 0,25 Prozent seiner Fläche ausweisen, und bis Ende 2032 soll dieser Anteil auf 0,5 Prozent steigen. Erstmals wurden nun öffentlich die Flächen benannt, die für den Ausbau vorgesehen sind, sowie die erforderlichen Anpassungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm.
Insgesamt sind zwei Prozent der Fläche in Deutschland für die Windenergie vorgesehen. Für Stadtstaaten wie Hamburg bedeutet das, bis zum 31. Dezember 2027 zunächst 0,25 Prozent und letztendlich bis zum 31. Dezember 2032 0,5 Prozent der Landesfläche, was etwa 378 Hektar entspricht, auszuweisen. Hamburg strebt jedoch an, bereits bis Ende 2027 das Ziel von 0,5 Prozent zu erreichen. Die Bundesländer haben die Freiheit, die Vorgaben zur Flächenverteilung selbst zu gestalten. Um den Beitrag Hamburgs zur Energiewende zu sichern, werden die Windenergiegebiete im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm ausgewiesen. Der aktuelle Planungsstand wurde am 16. September 2024 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.
Monika Thomas, Staatsrätin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, betonte, dass Deutschland vor bedeutenden Herausforderungen stehe. Es sei notwendig, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig den Wohnungsbau bezahlbar zu gestalten. Beides sei jedoch nur mit einer ausreichenden Menge an nachhaltiger und günstiger Energie möglich. Hamburg werde daher seinen Teil dazu beitragen, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben und geeignete Flächen bereitzustellen. Für einen dicht besiedelten Stadtstaat wie Hamburg sei dies eine große planerische Herausforderung, bei der die Belange der Menschen sowie der Natur und Umwelt berücksichtigt würden, um die Stadt zukunftsfähig zu gestalten.
Anselm Sprandel, Staatsrat der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, erklärte, dass die Dekarbonisierung der Energieversorgung ein zentraler Aspekt sei, um der Klimakrise zu begegnen und Hamburg zukunftssicher zu machen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien würde zu stabilen und sozial verträglichen Energiekosten für die Bevölkerung und Unternehmen führen. Trotz der Flächenkonkurrenz in der Stadt wolle man auch im Bereich Windkraft den Ausbau vorantreiben. Es sei wichtig, die Bürger frühzeitig zu informieren und in den Prozess einzubeziehen.
In Hamburg sind 19 Änderungsbereiche vorgesehen, die sich in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg), Altona (Sülldorf, Rissen), Wandsbek (Duvenstedt, Volksdorf, Rahlstedt), Bergedorf (Allermöhe, Spadenland, Ochsenwerder, Kirchwerder, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Bergedorf) und Harburg (Neuland, Gut Moor, Marmstorf, Francop) befinden.
Die Informationsveranstaltung am 16. September 2024 stellt den Auftakt für eine umfassende Bürgerbeteiligung dar. Vom 17. September bis 6. Oktober 2024 haben Interessierte die Möglichkeit, die Planungen online zu prüfen und sich am Planungsprozess zu beteiligen. Zudem werden die Planungsunterlagen an Werktagen in den zuständigen Behörden zur Einsichtnahme bereitgestellt. Für den Bezirk Bergedorf ist zusätzlich eine Informations- und Diskussionsveranstaltung am 24. September 2024 im Vierländer Landhaus geplant.
Im weiteren Verlauf werden auch die Verbände und Träger öffentlicher Belange in den Prozess einbezogen, sodass voraussichtlich bis Mitte des nächsten Jahres alle Anregungen und Einwendungen berücksichtigt werden. Anschließend erfolgt eine öffentliche Auslegung, die einen weiteren Schritt zur Bürgerbeteiligung darstellt.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/ Veröffentlicht am 16.09.2024_