Ab Donnerstag, 30. April 2026, führt die Deutsche Marktgilde eG ein neues Konzept für den abendlichen Wochenmarkt auf dem Rudolfplatz ein. Unter dem Namen „MarktTreff Rudolfplatz“ soll der Markt künftig jeweils donnerstags von 16 bis 21 Uhr stattfinden. Geplant ist eine Mischung aus klassischen Wochenmarktständen und ergänzenden Angeboten mit Speisen und Getränken, die direkt vor Ort verzehrt werden können.
Voraussichtlich wird das Angebot aus sechs traditionellen Marktständen mit frischen Produkten für den täglichen Bedarf bestehen. Hinzu kommen kulinarische Angebote, die sich an Besucherinnen und Besucher richten, die Speisen direkt auf dem Platz genießen möchten.
Mit den späteren Öffnungszeiten soll insbesondere Berufstätigen und Anwohnenden entgegengekommen werden, die frische Lebensmittel auch am frühen Abend noch einkaufen möchten. Gleichzeitig soll die Verbindung aus regionalem Einkauf und gastronomischem Angebot dazu beitragen, den Rudolfplatz als lebendigen Aufenthaltsort in der Innenstadt weiter zu stärken. Der neue Marktbetrieb startet am 30. April 2026 und ist anschließend regelmäßig für donnerstags ab 16 Uhr vorgesehen.
Voraussetzung für den Betrieb eines Wochenmarktes ist, dass das Kernsortiment die klassischen Waren eines Wochenmarktes nach Paragraf 67 der Gewerbeordnung umfasst. Der Markt war ursprünglich mit dem Anspruch gestartet, ein abendlicher Wochenmarkt mit Aufenthaltsqualität zu sein. Im Lauf der Zeit habe er sich jedoch zu einem reinen Genussmarkt am Abend entwickelt, da mehrere Händlerinnen und Händler mit klassischem Wochenmarktangebot nicht mehr teilgenommen hätten. Dadurch sei die rechtliche Grundlage für einen regelmäßig stattfindenden Wochenmarkt in dieser Form entfallen.
Im Rahmen der Neuvergabe wurde deshalb ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Von zwei eingereichten Konzepten erfüllte letztlich nur das Modell der Deutschen Marktgilde die rechtlichen Anforderungen an den Betrieb eines regulären Wochenmarktes.
Entscheidend für die Auswahl war nach Angaben der Verantwortlichen die ausgewogene Zusammenstellung des Sortiments. Dieses verbinde klassische Rohwaren mit hochwertigen Speisen für den direkten Verzehr und halte zugleich die Vorgaben von Paragraf 67 der Gewerbeordnung ein. Danach seien auf Wochenmärkten auch alkoholische Getränke erlaubt, sofern sie aus selbst erzeugten Produkten aus Weinbau, Landwirtschaft oder dem Obst- und Gartenbau stammen.
Der bisherige Abendmarkt „meet & eat“ fand am 26. März 2026 zum letzten Mal statt.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 16.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.