Drug-Checking-Angebote tragen dazu bei, die gesundheitlichen Gefahren für Menschen, die illegale Substanzen konsumieren, zu reduzieren. Insbesondere können sie vor Verunreinigungen und Überdosierungen schützen und dadurch Todesfälle verhindern. Gleichzeitig schaffen sie eine Möglichkeit für Fachstellen der Suchthilfe, mit Konsumierenden in Kontakt zu treten und ihnen Wege zu Beratung, Information und Unterstützung zu eröffnen. Mit der neuen Hamburgischen Verordnung zur Umsetzung von Modellprojekten zur Substanzanalyse (Hamburgische Drug-Checking-Verordnung) schafft der Senat nun die rechtlichen Voraussetzungen, um entsprechende Projekte in Hamburg zu ermöglichen.
Schutz durch Analyse – mehr Sicherheit für Konsumierende
Durch Drug-Checking-Angebote erhalten Konsumierende vor der Einnahme Einsicht in die tatsächliche Zusammensetzung der jeweiligen Substanz. Da illegale Drogen vom Schwarzmarkt oft stark schwankende Wirkstoffkonzentrationen oder unerwartete Zusätze enthalten, hilft eine vorherige Analyse, gefährliche Fehldosierungen zu vermeiden – im Extremfall kann sie Leben retten. Auch beim gleichzeitigen Konsum mehrerer Substanzen leistet Drug Checking einen wichtigen Beitrag, indem es vor riskanten Wechselwirkungen warnt und spezifische Hinweise gibt. Darüber hinaus können durch die chemische Analyse potenziell gefährliche Entwicklungen auf dem Drogenmarkt frühzeitig erkannt und kommuniziert werden – zum Beispiel beim Auftreten neuer hochriskanter Wirkstoffe oder Streckmittel. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Drug Checking nicht zu mehr Konsum führt, sondern das Risikobewusstsein stärkt und problematische Konsummuster reduziert.
Zwei Ansätze in der Umsetzung
Die neue Verordnung sieht zwei unterschiedliche Formen von Modellvorhaben vor:
- Drug Checking in Drogenkonsumräumen: Dieses niedrigschwellige Angebot ermöglicht eine Vor-Ort-Analyse von Substanzen mithilfe von Schnelltests. Es richtet sich direkt an Menschen, die Drogen konsumieren, und ist an ein verpflichtendes Beratungsgespräch geknüpft. Die Ergebnisse werden anonym dokumentiert und bei festgestellten Gesundheitsrisiken öffentlich und substanzspezifisch kommuniziert.
- Stationäres Drug Checking: In eigens zugelassenen Einrichtungen werden eingereichte Substanzproben im Labor analysiert. Nach wenigen Tagen erhalten die Konsumierenden im Rahmen eines verpflichtenden Beratungsgesprächs ihre Ergebnisse. Bei gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen erfolgt ebenfalls eine substanzbezogene Veröffentlichung. Dieses Modell erreicht auch jene Personen, die keine Drogenkonsumräume aufsuchen, und bietet ihnen frühzeitig Beratung und Hilfe. Zusätzlich wirkt die zeitliche Verzögerung einer impulsiven Einnahme aus falscher Sicherheit entgegen.
Klar geregelter Rahmen für die Durchführung
Drug Checking unterliegt in Hamburg strengen gesetzlichen Vorgaben. Anbieter, die entsprechende Projekte durchführen möchten, benötigen eine behördliche Genehmigung der Sozialbehörde. Dabei sind sie verpflichtet, systematisch Daten zu erfassen und gefährliche Substanzen unverzüglich am Standort bekannt zu machen sowie an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Die Modellvorhaben unterliegen einer umfassenden Kontrolle.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/ Veröffentlicht am 01.07.2025