NRW fordert härtere Strafen bei Verbrechen mit KO-Tropfen

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Am 11. März 2025 hat das Landeskabinett beschlossen, einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einzubringen, der eine Änderung des Gesetzes zur heimlichen Verabreichung von sogenannten K.O.-Tropfen für Raub- und Sexualdelikte anstoßen soll. Der Gesetzentwurf wurde am 18. März 2025 von Dr. Benjamin Limbach, dem Minister der Justiz, und Barbara Havliza, der Opferbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, vorgestellt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mindeststrafe für Raub oder Vergewaltigung im Strafgesetzbuch von drei auf fünf Jahre erhöht wird, wenn die Tat unter Verwendung von K.O.-Tropfen oder anderen gesundheitsschädigenden Substanzen begangen wird.

Dr. Benjamin Limbach erklärte, dass die Verwendung von K.O.-Tropfen eine besonders hinterhältige Methode darstelle, die nicht nur die körperliche Unversehrtheit und das seelische Wohlbefinden der Opfer beeinträchtige, sondern auch ihr Urteilsvermögen und ihre Fähigkeit zur Verteidigung auslöse. Dies ermögliche es den Tätern, eine schwere Straftat heimtückisch zu begehen. Die Kombination von Gewalt und dem gezielten Einsatz solcher Substanzen verschärfe das Verbrechen erheblich. Laut Limbach werde dem in der heutigen Gesetzgebung nicht ausreichend Rechnung getragen, und wer K.O.-Tropfen einsetze, spiele immer mit dem Leben des Opfers.

K.O.-Tropfen sind weitgehend geschmacksneutral und fallen in gemischten Getränken kaum auf. Sie führen dazu, dass das Opfer in einen Zustand der Benommenheit und Willenlosigkeit versetzt wird, wodurch es leicht manipulierbar wird. Täter nutzen diese Gelegenheit, um mit den Opfern in Kontakt zu treten, ihnen Hilfe anzubieten oder sie an einen anderen Ort zu führen, wo dann Raub- oder Sexualdelikte begangen werden können. Die Opfer sind durch die K.O.-Tropfen völlig hilflos und haben keinerlei Erinnerung an das, was geschehen ist.

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Barbara Havliza, die Opferbeauftragte des Landes, betonte, dass sich Menschen, die Opfer eines Raubes oder eines Sexualdelikts werden, häufig gedemütigt und ängstlich fühlen. Wenn sie darüber hinaus nicht wissen, was mit ihnen passiert ist, weil sie durch bewusstseinstrübende Substanzen außer Gefecht gesetzt wurden, führt dies zu noch tieferer Verunsicherung. Diese Erfahrung könne bei den Opfern zu schwerwiegenden, langanhaltenden Traumatisierungen führen. Aufgrund dieser Auswirkungen halte sie es für gerechtfertigt, diese perfide Vorgehensweise mit hohen Strafen zu belegen.

Der Gesetzesantrag schlägt vor, die Straftatbestände in den §§ 177 Absatz 8 und 250 Absatz 2 StGB um einen weiteren Tatbestand zu erweitern. Demnach soll eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verhängt werden, wenn ein Raub oder eine Vergewaltigung „durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Substanzen“ begangen wird.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 18.03.2025

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