Reptilien aus Wohnung beschlagnahmt – giftige Tiere dabei

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Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung haben Mitarbeitende der Stadtverwaltung in einer Privatwohnung mehrere Reptilien sichergestellt. Unter den Tieren befanden sich sechs Schlangen, ein Waran sowie eine Skorpion-Krustenechse. Sowohl bei einer der Schlangen – einer Kobra – als auch bei der Echse handelt es sich um giftige Arten.

Zunächst überprüfte die Veterinärbehörde des Amts für öffentliche Ordnung die Haltung vor Ort. Da es sich um geschützte Tierarten handelte, wurde zusätzlich die untere Naturschutzbehörde des Amts für Umweltschutz eingebunden. Weil die erforderlichen Herkunftsnachweise nicht vorgelegt werden konnten, entschieden die zuständigen Stellen, die Tiere zu beschlagnahmen und in eine Reptilienauffangstation nach München zu bringen. Bereits wenige Wochen zuvor waren aus einer anderen privaten Haltung über 30 Schlangen aufgrund unhaltbarer Zustände entfernt worden.

Fehlende Nachweise führen zu Konsequenzen

Bei geschützten Arten ist ein lückenloser Nachweis über die Herkunft verpflichtend. Je nach Tierart sind dafür beispielsweise Vermarktungsbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen oder Zuchtbelege erforderlich. Die Leiterin der unteren Naturschutzbehörde, Renate Kübler, macht deutlich, dass Halterinnen und Halter die Verantwortung tragen, diese Unterlagen vorzulegen. Fehlen entsprechende Nachweise, könne dies zur Beschlagnahme der Tiere sowie zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Sie empfiehlt daher, beim Kauf ausschließlich Tiere mit vollständigen Papieren zu übernehmen.

Zudem besteht für viele geschützte Arten eine Meldepflicht beim zuständigen Regierungspräsidium. Seit Februar 2024 kann diese Registrierung auch online erfolgen.

Behörden betonen Zusammenarbeit und Handlungsbedarf

Die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, Susanne Scherz, hebt hervor, dass die reibungslose Zusammenarbeit verschiedener Fachstellen entscheidend gewesen sei. Durch die enge Abstimmung zwischen Veterinärbehörde, Vollzugsdienst und Naturschutzbehörde habe eine sichere Unterbringung der Tiere gewährleistet werden können, wodurch auch der Artenschutz gestärkt werde.

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Auch der Leiter des Amts für Umweltschutz, Andreas Neft, unterstreicht die Bedeutung solcher Einsätze. Er weist darauf hin, dass in Baden-Württemberg zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung exotischer Tiere notwendig seien. Gleichzeitig spricht er den Mitarbeitenden der Reptilienauffangstation in München seinen Dank aus, da sie die Aufnahme der Tiere ermöglicht haben.

Hintergrund

Informationen zu Schutzbestimmungen und Meldevorschriften für bedrohte Arten stellt das Regierungspräsidium Stuttgart online bereit.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Stuttgart/Veröffentlicht am 17.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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