Rostocker Schiedsstellen helfen bei Streit ohne Gericht

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Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. In Rostock können Konflikte auch über die Schiedsstellen geklärt werden, etwa bei einer eingeworfenen Fensterscheibe, einer zu hohen Hecke oder anderen Auseinandersetzungen aus dem Nachbarrecht. Auch bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kann die Einschaltung einer Schiedsstelle dazu beitragen, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Seit mittlerweile 30 Jahren gibt es in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Schiedsstellen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren. Grundlage ihrer Arbeit ist das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 1998.

Jede Schiedsstelle ist mit einer vorsitzenden und einer stellvertretenden Schiedsperson besetzt. Diese wurden von der Rostocker Bürgerschaft für eine neue Amtszeit von fünf Jahren gewählt und anschließend durch das Amtsgericht Rostock verpflichtet. Die aktuelle Amtsperiode läuft von Februar 2026 bis Januar 2031.

Für die Schiedsstelle Nordwest 1, zuständig unter anderem für Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Groß Klein und Schmarl, wurden Bärbel Schade und Frank Schwanbeck verpflichtet.

In der Schiedsstelle Nordwest 2 für Lichtenhagen, Lütten Klein und Evershagen übernehmen Nils Jünger und Birgit Lau diese Aufgaben.

Für die Schiedsstelle West, die für Reutershagen, das Hansaviertel und Gartenstadt/Stadtweide zuständig ist, wurden Heike Leinhart und Stefan Haase eingesetzt.

In der Schiedsstelle Mitte für Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte und Brinckmansdorf sind Ashwin Shanmugam und Dr. Silke Nagel tätig.

Für die Schiedsstelle Ost, die unter anderem Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgeshof umfasst, wurden Gabriele Börner und Michael Pierrefontaine verpflichtet.

Welche Aufgaben Schiedsstellen übernehmen

Die Schiedsstellen sollen Streitigkeiten zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern oder zwischen Privatpersonen und Firmen, Vereinen sowie anderen Einrichtungen außergerichtlich schlichten. Ziel ist es, einen Vergleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen und damit den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

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An die Schiedsstellen können sich Rostockerinnen und Rostocker unter anderem bei Nachbarrechtsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder leichter Körperverletzung wenden.

Nicht zuständig sind die Schiedsstellen dagegen für Streitigkeiten aus dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht, bei Konflikten mit Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, in notariellen Angelegenheiten oder für Rechtsberatung.

In bestimmten nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Fällen ist ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor überhaupt Klage bei Gericht eingereicht werden kann.

Welche Vorteile eine Schlichtung bietet

Ein Schlichtungsverfahren kann deutlich schneller abgeschlossen werden als ein Gerichtsprozess. Das spart Zeit und schont die Nerven der Beteiligten. Häufig sind auch die Kosten geringer als bei einem Verfahren vor Gericht. Hinzu kommt, dass bei einer Einigung meist keine klassische Gewinner- oder Verlierersituation entsteht. Dadurch steigen die Chancen, dass die Vereinbarung langfristig für Ruhe zwischen den Streitparteien sorgt.

Unterstützt werden die ehrenamtlichen Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Dieser Verband vertritt ihre Interessen, organisiert Fortbildungen und arbeitet mit Kommunalverwaltungen sowie Justizbehörden zusammen.

So finden Bürger die zuständige Schiedsstelle

Wer die passende Schiedsstelle sucht, kann auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter dem Bereich „Bürger“ den Punkt „Meine Schiedsperson“ nutzen. Dort müssen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der jeweilige Ortsamtsbereich ausgewählt werden. Zuständig ist in der Regel die Schiedsstelle, in deren Bezirk die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner wohnt. Anschließend werden die Namen der zuständigen Schiedspersonen und ihre Kontaktdaten angezeigt.

Darüber hinaus vermitteln auch die Ortsämter sowie die Geschäftsstelle des Rechts- und Vergabeamtes Kontakte zu den Schiedspersonen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Rostock/Veröffentlicht am 11.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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