Schnelleres Abschleppen bei blockierten Bus- und Bahnstrecken

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Innensenatorin Dr. Eva Högl hat den bestehenden Erlass zum Abschleppen von Kraftfahrzeugen durch Polizei und Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts um eine zusätzliche Anordnung erweitert. Damit soll künftig zügiger auf Verkehrsbehinderungen reagiert werden können, die durch unzulässig abgestellte Fahrzeuge entstehen. Besonders relevant ist das in Fällen, in denen der Betrieb der BSAG beeinträchtigt wird.

Dr. Högl machte deutlich, dass blockierte Busse und Bahnen weit mehr als nur einzelne Fahrzeuge ausbremsen. Solche Situationen würden den gesamten öffentlichen Nahverkehr beeinträchtigen. Mit der neuen Regelung solle deshalb sichergestellt werden, dass diese Störungen künftig schneller und konsequenter beseitigt werden.

Neu ist vor allem, dass Abschleppmaßnahmen nun auch dann veranlasst werden können, wenn keine Einsatzkräfte direkt vor Ort sind. Voraussetzung dafür ist, dass Mitarbeitende der BSAG die Verkehrsbehinderung schriftlich festhalten, fotografisch dokumentieren und die Unterlagen an die zuständigen Stellen bei Polizei oder Ordnungsamt übermitteln. Dort kann anschließend unverzüglich das Abschleppen angeordnet werden.

Die neue Regelung soll Abschleppprozesse effizienter machen und gleichzeitig Polizei sowie Ordnungsamt entlasten. Verkehrsbehinderungen und Gleisblockaden sollen dadurch deutlich schneller beseitigt werden können. Da solche Verstöße oft spürbare Folgen haben, werden Maßnahmen nun sofort eingeleitet, ohne zuvor eine Halterabfrage durchführen zu müssen. Dabei bleibt die Verhältnismäßigkeit weiterhin gewahrt.

Carola Aldag, Vorständin Betrieb der Bremer Straßenbahn AG, erklärte, dass der neue Erlass sowohl für Fahrgäste als auch für Mitarbeitende eine positive Entwicklung sei. Aus ihrer Sicht entlaste die Neuregelung nicht nur die Polizei Bremen, sondern stärke vor allem die Zuverlässigkeit und Planbarkeit des Angebots. Außerdem werde die tägliche Belastung für die Fahrenden reduziert, weil verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge bislang immer wieder dazu geführt hätten, dass Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden konnten.

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Die neue Anordnung ist am 23. März 2026 in Kraft getreten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Bremen/Veröffentlicht am 02.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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