Die Stadt Aachen hat auch für den kommenden Jahreswechsel eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen untersagt. Das Abfeuern von pyrotechnischen Artikeln ist vom 31. Dezember 2025 um 0 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 24 Uhr verboten. Zusätzlich dürfen Feuerwerkskörper im definierten Gebiet ab dem 31. Dezember 2025 ab 18 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 24 Uhr nicht mitgeführt werden. Die vollständigen Regelungen stellt die Stadt auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Flughöhe von mehr als einem Meter erreichen können. Es gilt für den gesamten Bereich des innerstädtischen Grabenrings sowie für den Theaterplatz. In diesen Arealen befinden sich zahlreiche historisch, religiös und kulturell bedeutende Gebäude, die durch Feuerwerksraketen einem erhöhten Brandrisiko ausgesetzt wären.
Ein Vorfall aus dem Jahr 2010 verdeutlicht diese Gefahr: In jener Silvesternacht kam es zu einem Brand in der Nikolauskirche, nachdem eine Rakete das Gebäude getroffen hatte. Sowohl das Bauwerk als auch der historische Hochaltar wurden dabei beschädigt.
Darüber hinaus erinnert die Stadt daran, dass nach Paragraph 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Einrichtungen generell untersagt ist. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grabenring und betrifft somit auch Stadtteile wie Kornelimünster oder Burtscheid, wo Feuerwerk ebenfalls nur eingeschränkt erlaubt ist.
Das Schutzgebiet umfasst sämtliche öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Anlagen innerhalb des Grabenrings sowie private Zufahrten, Grundstücke und Gebäude. Zum innerstädtischen Grabenring gehören Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, der Abschnitt der Peterstraße ab der Kurhausstraße, Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen und Hirschgraben.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Aachen/Veröffentlicht am 02.12.2025