Dr. Dagmar Koziolek, die Leiterin des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz, betont, dass ein gepflegtes Stadtbild, zu dem auch saubere Straßen erheblich beitragen, eine wichtige Voraussetzung für das Wohlbefinden der Rostocker Bürgerinnen und Bürger sowie der zahlreichen Besucherinnen und Besucher der Stadt ist.
Die Verantwortung für die Reinigung der öffentlich gewidmeten Straßen liegt bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Diese Pflicht umfasst sowohl die allgemeine Säuberung der Straßen als auch den Winterdienst. Die Stadt erhebt Straßenreinigungsgebühren von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke oder von den Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Stadt hat die Reinigungspflicht auf diese übertragen.
Vorausgesetzt, die Rostocker Bürgerschaft beschließt dies im November 2024, wird am 1. Januar 2025 eine neue Satzung für Straßenreinigungsgebühren in Kraft treten. Im Jahr 2025 ist eine durchschnittliche Erhöhung der Gebühren um 5,8 Prozent geplant.
Die Hauptursache für die Gebührenerhöhungen sind die gestiegenen Personalkosten des beauftragten Dienstleistungsunternehmens. Dies betrifft insbesondere tarifliche Anpassungen bei Löhnen und Gehältern sowie einen insgesamt erhöhten Personalbedarf aufgrund von erweiterten Leistungen. Solche Erweiterungen ergeben sich etwa durch die Widmung neuer Verkehrsflächen oder durch Änderungen der Reinigungsklassen. Zudem verursacht die Wiederinbetriebnahme eines Außenstandortes der Stadtentsorgung Rostock GmbH in Lütten Klein, die aufgrund brandschutzrechtlicher Vorschriften erforderlich wurde, zusätzliche Kosten. Dies wurde durch einen Großbrand im Februar 2024 auf dem Betriebshof der Stadtentsorgung Rostock GmbH notwendig, bei dem sieben Einsatzfahrzeuge vollständig zerstört und drei weitere beschädigt wurden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Rostock/ Veröffentlicht am 11.10.2024