Ab dem 1. Juli 2026 führt Stuttgart eine Übernachtungsabgabe ein. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Satzung am 26. Februar. Die Abgabe beträgt einheitlich drei Euro pro Gast und Nacht. Die Abwicklung erfolgt digital und quartalsweise durch die Beherbergungsbetriebe. Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind Minderjährige sowie Schülergruppen.
Bürgermeister Thomas Fuhrmann begründet die Entscheidung mit einem einfachen, transparenten und bürokratiearmen Modell, das sowohl Betrieben als auch der Verwaltung entgegenkommt. Die neue Abgabe soll eine stabile Einnahmequelle für die Stadt darstellen. Für das Jahr 2026 werden etwa fünf Millionen Euro erwartet, ab 2027 sollen es jährlich rund zehn Millionen Euro sein. Diese Mittel stärken den städtischen Haushalt und erhöhen die finanzielle Flexibilität Stuttgarts. Fuhrmann erklärt, dass der Zeitpunkt für die Einführung bewusst gewählt wurde, da sich die Übernachtungszahlen erholt haben und die rechtlichen Voraussetzungen nun geklärt seien. Bereits 2019 habe der Gemeinderat die Planung einer solchen Abgabe beschlossen, doch pandemiebedingte und juristische Hürden hätten die Umsetzung verzögert. Er unterstreicht, dass Stuttgart mit dieser Lösung eine ausgewogene, rechtssichere und wirtschaftlich verträgliche Regelung schafft, die Stadt, Wirtschaft und Tourismus gleichermaßen berücksichtigt.
Die Abgabe betrifft sowohl traditionelle Hotels als auch private Unterkünfte, die über Online-Plattformen vermietet werden. Dadurch wird ein fairer Wettbewerb innerhalb der Branche sichergestellt. Bis Ende 2028 ist eine Evaluation geplant, bei der der Steuersatz, alternative Berechnungsmethoden und die weitere Ausgestaltung überprüft werden sollen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Stuttgart/Veröffentlicht am 26.02.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.