Test zeigt Mängel bei Kindertragen aus dem Onlinehandel

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Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat erneut Kindertragen aus dem Onlinehandel und dem stationären Handel überprüfen lassen. Hintergrund waren bereits frühere Tests aus dem Jahr 2023, bei denen teils erhebliche Mängel festgestellt worden waren. Auch die neuen Untersuchungen zeigen, dass vor allem günstige Angebote auf Online-Verkaufsplattformen häufig nicht den Anforderungen an Sicherheit und Kennzeichnung entsprechen. Mehrere Produkte wiesen erneut formale, technische und sicherheitsrelevante Mängel auf. Einige Modelle wurden inzwischen zurückgerufen.

Die aktuellen Stichproben fanden zwischen Oktober 2025 und März 2026 statt. Anschließend wurden die Ergebnisse ausgewertet. Insgesamt wurden 15 Kindertragen getestet, die über Online-Plattformen gekauft worden waren. Die Preise lagen dabei zwischen 10 und 65 Euro. Hinzu kamen fünf Modelle aus dem stationären Fachhandel in Hamburg, die zwischen 95 und 270 Euro kosteten.

Wie schon bei der Untersuchung im Jahr 2023 zeigte sich auch diesmal ein deutliches Gefälle zwischen Onlinehandel und Fachgeschäft. Von den 15 online erworbenen Kindertragen hatten fünf Modelle formale oder sicherheitsrelevante Mängel mit geringem Risiko. Dazu gehörten etwa fehlende Angaben zum Hersteller oder Modell, unvollständige Warnhinweise, fehlende Informationen zum Mindest- und Höchstgewicht des Kindes oder eine nicht vorhandene Gebrauchsanleitung.

Besonders kritisch ist das Ergebnis bei weiteren zehn Modellen, die zusätzlich technische Mängel aufwiesen. Nach Angaben der Behörde besteht bei diesen Produkten ein ernstes Risiko für Kinder, weil sie keinen ausreichenden Schutz vor dem Herausfallen bieten. Damit sind gerade die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an diese Tragen nicht erfüllt.

Zu den betroffenen Modellen mit ernstem Risiko zählen „Baby Strap“ der Marke „MOTHERS!S LOVE“, ein Modell mit der EAN 6972396110479 ohne bekannte Marke, das Modell „Y1590“ ebenfalls ohne bekannte Marke, „Kangaroo Type“ von „JIADUN“, „Strap Storage TS 233“ von „Bear Strap“, „Baby Hip Carrier“ von „Guangzhou Beiyou“, „BABY SLING 360°“ ebenfalls von „Guangzhou Beiyou“, „baby wrap JP0615“ von „Jinjiang kangbeisi“, „Baby Hip Seat“ von „Guangzhou Beiyou“ sowie das Modell „UA 8908“ der Marke „AINOMI“.

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Anders fiel das Ergebnis bei den fünf geprüften Kindertragen aus dem stationären Fachhandel in Hamburg aus. Diese Modelle wiesen nach Angaben der Behörde keinerlei Mängel auf. Damit bestätigt auch die neue Untersuchung das Bild aus dem Jahr 2023, wonach Produkte aus dem Fachhandel deutlich besser abschnitten als viele Onlineangebote.

Für die Produkte, bei denen ein ernstes Risiko festgestellt wurde, hat die Behörde Meldungen an das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate veranlasst. Die betroffenen, im Internet erworbenen Kindertragen wurden daraufhin von den jeweiligen Online-Händlern zurückgerufen. Zudem haben die Verkaufsplattformen SHEIN und AliExpress nach Kontakt mit der Behörde alle beanstandeten Produkte aus ihrem Sortiment entfernt.

Die Marktüberwachung von Verbraucherprodukten liegt in der Zuständigkeit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Sie führt Stichproben in Geschäften und online durch, prüft Produkte auf Mängel und organisiert regelmäßig Schwerpunktkontrollen innerhalb einzelner Produktgruppen. Darüber hinaus arbeitet sie mit dem Zollamt Hamburg zusammen, um verdächtige Waren bereits bei der Einfuhr zu stoppen und gefährliche Produkte vom Binnenmarkt fernzuhalten.

Kindertragen werden vor allem für Säuglinge genutzt, die direkt am Körper getragen werden. Für ihre Herstellung und ihren Vertrieb gelten deshalb besondere Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz. Maßgeblich sind dabei die europäische Norm EN 13209-2:2015 sowie bei Modellen ohne integrierte Beinöffnungen zusätzlich die Norm CEN/TR 16512:2015.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/Veröffentlicht am 12.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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