Wenn der Urlaub ins Wasser fällt: Was du bei Naturkatastrophen, Unruhen oder Krankheit wissen solltest

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In der Nähe von Marseille sowie auf der beliebten Urlaubsinsel Kreta lodern aktuell schwere Waldbrände. Zahlreiche Reisende mussten ihre Hotels bereits verlassen. Solche Ereignisse werfen immer wieder wichtige Fragen auf: Unter welchen Bedingungen lässt sich eine gebuchte Reise kostenfrei stornieren oder vorzeitig beenden? Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Pauschalreise und einer individuell geplanten Reise? Der ADAC gibt hierzu hilfreiche Hinweise und Tipps.

Reisende, die einen Pauschalurlaub gebucht haben, können ihre Reise stornieren, wenn am Zielort sogenannte unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände herrschen, die den Aufenthalt erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem Naturkatastrophen, militärische Auseinandersetzungen oder gravierende politische Unruhen. Ob ein kostenfreier Rücktritt möglich ist, hängt jedoch stark von der Situation vor Ort ab. Eine Stornierung ist in der Regel nur dann ohne Gebühren möglich, wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und die betroffene Region konkret von der Gefahr betroffen ist – etwa durch einen aktuell tobenden Waldbrand. Wer hingegen aus Sorge oder Vorsicht absagt, muss meist mit Stornogebühren rechnen.

Anders sieht es bei individuell geplanten Reisen aus. Hier greifen die jeweiligen Stornobedingungen der gebuchten Einzelleistungen, etwa bei Flug oder Unterkunft. Eine kostenfreie Stornierung ist in diesen Fällen meist ausgeschlossen. Unterstützung bei der Einschätzung des Risikos bietet ein Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Erst wenn von offizieller Seite eine Reisewarnung ausgesprochen oder zu einer Evakuierung geraten wird, können Buchungen in bestimmten Fällen kostenfrei storniert werden.

Sollte eine Unterkunft aufgrund einer Sperrung des Gebiets nicht erreichbar sein oder der Flug annulliert werden, müssen Individualreisende die betreffenden Leistungen in der Regel nicht bezahlen. Ist das Hotel hingegen weiterhin zugänglich und keine akute Gefahr erkennbar, bleibt meist nur die Hoffnung auf Kulanz des Anbieters.

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Kommt es während des Aufenthalts zu einer Naturkatastrophe oder einem vergleichbaren außergewöhnlichen Ereignis, sollten Betroffene umgehend Kontakt mit der Reiseleitung oder – bei individuell organisierten Reisen – mit der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen. Veranstalter von Pauschalreisen sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Kunden zu sorgen und im Zweifel auch die Rückreise zu organisieren. Wer für den Ernstfall abgesichert sein will, kann sich mit einer Reiseabbruchversicherung gegen zusätzliche Kosten schützen.

Falls eine Rückreise wegen unvorhersehbarer Ereignisse vorübergehend nicht möglich ist, müssen Pauschalreiseveranstalter bis zu drei Tage lang für eine Unterkunft sorgen.

Auch gesundheitliche Gründe können eine Reise verhindern oder erschweren. Bei einer schweren Erkrankung vor Reiseantritt hilft häufig eine Reiserücktrittsversicherung – vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt die Reise objektiv nicht zu. Wer im Ausland erkrankt, insbesondere außerhalb Europas, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung bietet hier wichtigen Schutz vor finanziellen Belastungen.

Reisende sollten sich also frühzeitig informieren, ihre Versicherungen überprüfen und rechtzeitig das Gespräch mit Veranstaltern oder Versicherungen suchen. So lassen sich finanzielle Risiken auch in Zeiten zunehmender Naturkatastrophen und globaler Unsicherheiten deutlich reduzieren.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ADAC/ Veröffentlicht am 10.07.2025

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