Ab 1. November tritt Gesetz über die Selbstbestimmung in Kraft

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Das Gesetz über die Selbstbestimmung hinsichtlich des Geschlechtseintrags (SBGG) wird am 1. November 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können die Geschlechtseinträge männlich, weiblich, divers oder ohne Eintragung frei gewählt werden.

Ab dem 1. August können die entsprechenden Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen eingereicht werden, wobei diese auch digital über die Plattform der Stadt Stuttgart verfügbar sind. Die tatsächliche Erklärung gemäß SBGG kann ab dem 1. November abgegeben werden und muss persönlich beim Standesamt eingereicht werden, bei dem die Anmeldung erfolgt ist.

Der Erste Bürgermeister von Stuttgart, Dr. Fabian Mayer, erläutert, dass das neue Gesetz das bisherige Transsexuellengesetz ersetzt und darauf abzielt, trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen zu erleichtern. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt in Richtung des verfassungsmäßig geschützten Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung dar. Die digitale Anmeldung über die Website des Standesamts in Stuttgart soll die praktische Umsetzung dieses Rechts weiter vereinfachen.

Die neuen Vornamen müssen mit dem geänderten Geschlechtseintrag übereinstimmen. Innerhalb eines Jahres nach der Abgabe der Erklärung können weder der Geschlechtseintrag noch die Vornamen erneut geändert werden.

Die Erklärung wird beim Standesamt wirksam, das den Geburtseintrag der betreffenden Person verwaltet. Falls ein solcher Eintrag nicht vorhanden ist, ist das Standesamt des Eheregisters zuständig. Bei fehlendem deutschen Personenstandsregister nimmt das Standesamt des Wohnsitzes die Erklärung entgegen.

Auf Wunsch kann das zuständige Standesamt eine Bescheinigung über die Erklärung oder eine neue Geburts- und/oder Eheurkunde ausstellen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Stuttgart/ Veröffentlicht am 24.07.2024

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