Wärmefond für einkommenschwache Haushalte auch im Jahr 2024

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Oberbürgermeister Dieter Reiter betont, dass die Energiekosten für Menschen mit niedrigem Einkommen eine bedeutende Herausforderung darstellen, die sie oft allein nicht bewältigen können. Dies verdeutlicht die Bilanz nach einem Jahr Wärmefonds.

Um denjenigen, die am stärksten von den steigenden Energiepreisen betroffen sind, zu helfen, haben die Stadtwerke München im Januar 2023 einen Wärmefonds in Höhe von 20 Millionen Euro eingerichtet. Dieser Fonds unterstützt einkommensschwache Münchner*innen bei den Heizkosten.

Seit dem Start des Fonds haben rund 12.500 Münchner*innen finanzielle Unterstützung erhalten, um die gestiegenen Heizungskosten zu bewältigen. Insgesamt wurden seit Januar 2023 aus dem Fonds über 8,3 Millionen Euro bewilligt.

Auch im Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, Mittel zu beantragen. Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen, BaföG oder Bundesausbildungsbeihilfe beziehen und einen eigenen Haushalt führen, sowie alle, die ein monatliches Nettoeinkommen unter den Einkommensgrenzen haben, die Grundlage für freiwillige Leistungen der Stadt München sind, können einen Antrag auf Zuschuss aus dem Wärmefonds stellen.

Im März 2023 hat der Stadtrat aufgrund erheblicher allgemeiner Preissteigerungen in den vergangenen beiden Jahren die Einkommensgrenzen angehoben, die auch die Grundlage für den Anspruch auf Zuschüsse aus dem Wärmefonds darstellen. Dadurch wird der Kreis der Berechtigten erheblich erweitert. Zum Beispiel liegt die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 1.660 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.660 Euro netto. Der Zuschuss aus dem Wärmefonds erfolgt auf Antrag einmal jährlich in Form einer Pauschale. Diese beträgt grundsätzlich pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro.

siehe dazu auch:  Bestens vorbereitet: Der Winter kann in Bayern kommen

Die Pauschale kann in den städtischen Sozialbürgerhäusern und in Einrichtungen der Münchner Wohlfahrtsverbände beantragt werden. Die Entscheidung über die Vergabe sowie die Auszahlung übernehmen das Sozialreferat und die Wohlfahrtsverbände.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt München / Veröffentlicht am 16.01.2024

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